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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Coddy
19.10.2006, 16:25 Uhr

Wer zahlt das Bußgeld?

Hi!
Also ich bin letztens mit einem Auto gefahren, was nicht auf mich angemeldet ist und glaube geblitz worden zu sein. Wer bekommt jetzt die Punkte bzw. das eventuelle Fahrverbot und das Bußgeld? Ich oder der Fahrzeughalter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.10.2006, 17:08 Uhr

zu: Wer zahlt das Bußgeld?

Zuerst wird der Fahrzeughalter angeschrieben. Der kann dann den echten Fahrer nennen und der bekommt dann den Bußgeldbescheid.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.10.2006, 18:47 Uhr

zu: Wer zahlt das Bußgeld?

Grundsätzlich wird immer der Fahrer bestraft. Der Halter kann nicht für einen Verstoß belangt werden, den er nicht begangen hat. Deshalb wird auch vom Fahrer das Photo gemacht, ansonsten würde ja das Kennzeichen ausreichen.

Bei geringen Tempoüberschreitungen stellen die Behörden allerdings nicht allzu großen Ermittlungsaufwand an, den wahren Fahrer zu stellen, sodaß es in diesem geringfügigen Bereich oft klappt, daß der Halter bezahlen kann.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hier rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-106-B

Dass sich Ampeln von den bunten Leuchtreklamen kaum abheben

Dass Ihr Fahrzeug von anderen nicht rechtzeitig gesehen wird

Dass Sie entgegenkommende Fahrzeuge erst spät erkennen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-118

Mit einem Stau

Mit plötzlichem Bremsen der Vorausfahrenden

Mit einer Erweiterung der Fahrbahn auf drei Fahrstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren