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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bikerboi88
05.09.2006, 18:06 Uhr

2. mal mit Alkohol !

Hallo zusammen,
Ich wurde vor 2 Wochen leider schon wieder von der Polizei angehalten ....
beim erstenmal waren es 0,65 Promille dafür bekam ich 25 Sozialstunden und so Verkehrsunterricht und beim 2.mal hatte ich 0,8 ....
ich bin bald 18 und habe demnächst meine Füherschein Prüfungen abgelegt.
was meint ihr was kommt da auf mich zu ? ein monat fahrverbot ? ( das meinte der polizist weil es nur ein Verkehrsdelikt o.ä. warn ... )

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.09.2006, 18:28 Uhr

zu: 2. mal mit Alkohol !

ähem... mit was für einem Verkehrsmittel wurdest Du denn aufgehalten?
War es eine Routinekontrolle oder was war der Grund für das Anhalten?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
05.09.2006, 18:59 Uhr

zu: 2. mal mit Alkohol !

aufgrund des names bikerboi handelt es sich mit großer wahrscheinlichkeit um einen roller oder um eine 125er ...

naja, pech für dich, dass du angehalten wurdest, vielleicht lernst du auch mal dass man nicht alkoholisiert am straßenverkehr teilnimmt ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- in keinem Fall vorbeifahren

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.