Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern morris
12.08.2006, 19:55 Uhr

TÜV/ASU abgelaufen - wie oft bezahle ich Strafgebühren?

Schönen guten Tag,

weiß jemand, ob ich die Strafgebühr von 15 Euro beim Überziehen des TÜV/ASU um 2 Monate nur einmal zahlen muß, oder jedesmal neu, wenn ein Polizist oder ne städtische Zettelhexe auf meine Plaketten schaut?

bekomme ich beim Abmelden des Wagens Probleme wenn der TÜV/ASU um 2-3 Monate abgelaufen war?

der TÜV/ASU meines Wagens laufen nämlich Ende des Monats ab, danach geht er zum Verschrotten. Ich benötige ihn aber noch solange, bis ich einen neuen Gebrauchten gefunden habe, was ich bis zum Ablauf der PlaKetten wohl nicht schaffe. Neuer TÜV lohnt sich nicht, da ich ca. 1000 € reinstecken müßte.

für eine Antwort wäre ich dankbar!

Grüße M.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Aimee
12.08.2006, 20:29 Uhr

zu: TÜV/ASU abgelaufen - wie oft bezahle ich Strafgebühren?

Das ist nicht die ganze Wahrheit mit den 15 Euro. Für jeden überzogenen Monat gibt es meines Wissens auch einen Punkt.

Geh einfach zum TÜV, egal in welchem Zustand Dein Auto ist, die schreiben Dir einen Mängelbericht und Du hast 6 Wochen Zeit das Abzustellen - was Du natürlich nicht mehr tun willst vor der drohenden Verschrottung. Leg Dir die Mängelliste ins Auto, und wenn jemand Anstoß dran nimmt, gib reumütig zu, Du hattest noch keine Zeit, das beheben zu lassen aber wirst das gleich nachholen. Das ist gängige Praxis und kostet Dich nur einmal TÜV-Vorführung. Das hat mir mein Autoverkäufer auch geraten.

Aimee

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern morris
12.08.2006, 20:58 Uhr

zu: TÜV/ASU abgelaufen - wie oft bezahle ich Strafgebühren?

hier steht, dass es erst ab 8 Monate Überziehen einen Punkt in Flensburg kostet:

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
12.08.2006, 21:29 Uhr

zu: TÜV/ASU abgelaufen - wie oft bezahle ich Strafgebühren?

"hier steht, dass es erst ab 8 Monate Überziehen einen Punkt in Flensburg kostet:

http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html "

Bei mir steht, dass es ZWEI Punkte kostet ;-)))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
13.08.2006, 12:39 Uhr

zu: TÜV/ASU abgelaufen - wie oft bezahle ich Strafgebühren?

ich hatte letztes jahr den tüv beim schlepper überzogen (10 monate) und nur die strafgebühr bezahlt + verkürzte zeit bis zum nächsten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan Süßmann
14.08.2006, 10:12 Uhr

zu: TÜV/ASU abgelaufen - wie oft bezahle ich Strafgebühren?

"Das ist nicht die ganze Wahrheit mit den 15 Euro. Für jeden überzogenen Monat gibt es meines Wissens auch einen Punkt.
"

Bei 6 Moanten dann 3 Jahre Knast und bei 12 Monaten die Todesstrafe.......

Die ersten beiden Monate kosten bei einem PKW überhaupt kein Verwarnungsgeld. Ab dem 3. Monate können 15 EUR blühen (u.U. je 15 für TÜV und AU).

Was bereits vorher passieren könnte, wäre eine (kostenfreie) Mangelkarte. Dann wärst Du leider im Zugzwang, da man sonst eine Zwangsstilllegung androhen wird. Ein paar Wochen Zeit bleiben so aber immer.

mfg

Stefan

PS: Die Nachuntersuchungsfrist ist nicht 6 Wochen, sondern einen Monat!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist