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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddie-22
29.06.2006, 14:10 Uhr

Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

mein Führeschen Klasse B wurde vorläufig eingezogen.
Darf ich jetzt garnichts mehr fahren oder wenigstens eine Mofa?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
29.06.2006, 14:20 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

Hi,

du darfst nichts mehr fahren außer Fahrrad

mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddie-22
29.06.2006, 14:28 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

das simmt aber nich nich.
habe mich gerade mit der Führescheistelle unterhalten und die haben mir gesagt ich darf auf jeden fall eine Mofa fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
29.06.2006, 14:32 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

kann sein das ich mich Irre, aber ich wüsste nicht warum du ein Mofa fahren darfst, wenn du kein Führerschein besitzt. Aber das ist eine Frage für die experten wie Holger, Heuschrecke und Co.

mfg damario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern WakeAlan
29.06.2006, 14:38 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren

Ich dachte, für Mofas gibt es keine Führerscheine sondern nur Prüfbescheinigungen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
29.06.2006, 18:48 Uhr

@eddie/deMario

Ein Fahrverbot verbietes das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge, auch Mofas.

Bei einerm Entzug der Fahrerlaubnis wird -wie der Name schon anmuten lässt- die Fahrerlaubnis, also der Führerschein, entzogen. Zum Führen eines Mofas ist jedoch kein Führerschein erforderlich, sondern lediglich die Prüfbescheinigung über die abgelegte Mofa- Fahrprüfung. Die wird nicht eingezogen.
Eddie, sollte Dir also tatsächlich die FE entzogen worden sein, darfst Du, sofern Du im Besitz einer Mofa- Prüfbescheinigung bist, ein Mofa fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern eddie-22
30.06.2006, 10:47 Uhr

zu: Führeschein Klasse B entzogen. Was darf ich jetzt fahren?

Danke für die Antwort.
Ja, ich habe eine Mofa-Prüfbescheinigung

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-107-B

Ich muss den Radfahrer durchfahren lassen

Ich darf vor dem Radfahrer links abbiegen

Ich verzichte auf meine Vorfahrt, um die Kreuzung nicht zu verstopfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Was bedeutet das für Sie?

Sie müssen

- in jedem Fall auf Ihrem Vorfahrtrecht bestehen

- mit Fehlverhalten anderer rechnen

- vorausschauend fahren