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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SNB
12.02.2006, 14:54 Uhr

WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Hallo, letztes Jahr wurde ich bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt.An dem gleichenTag wurde mein Führerschein Inverwahrung genommen.
Ich bekam ein Urteil und eine saftige Geldstrafe.
Nach 7 Monaten soll ich meine Führerschein wieder bekommen.
Gilt der Tag, wo mein Führerschein Inverwahrung genommen wurde, oder der Tag wo das Urteil gesprochen wurde?

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12.02.2006, 15:29 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Du bekommst Deinen Führerschein überhaupt nicht wieder. Der ist längst auf dem Plastikmüll. Nach Ablauf der Sperre kannst Du eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die Dir dann - je nach Sachlage - erteilt oder auch nicht erteilt werden wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:02 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Wie hoch war denn Dein Alkoholwert und was war das für ein Unfall?

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12.02.2006, 18:29 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Es war keine Unfall, es war eine Kontrolle.
Alkoholwert betrug 1,2 Promille

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12.02.2006, 18:37 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Es gilt das Datum der Rechtskraft des Urteils (also nach Ablauf der Rechtmittelfrist bzw Verzicht). Den Antrag auf Wiedererteilung kannst du bereits 3 Monate vorher stellen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SNB
13.02.2006, 17:58 Uhr

zu: WANN BEKOMME ICH MEINEN FÜHRERSCHEIN WIEDER

Vielen Dank für die Info´s!

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