Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smurfed
07.02.2006, 19:48 Uhr

ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Hallo zusammen,

habe mir bei bereits verlängerter Probezeit einen weiteren "Katalog A" verstoß erlaubt. Normaler Ablauf müsste nun die Aufforderung zur freiwilligen Verkehrspychologischen Untersuchung sein, richtig? Weis jemand was der Spaß ca. kostet?

Wenn jetzt nochmal was in der Probezeit passiert, ist so ziemlich Feierabend...(MPU, 3 Monate, Sanitätstest usw.).

Meine Frage ist jetzt:
Was bedeutet "wenn nun nochmal was passiert"? Heist das eine Bußgeldstrafe (mind. 40€ /1 Pkt) oder sogar absolute Kleinigkeiten wie "nicht angeschnallt" oder z.B. "kein Parkschein"?

Wäre super wenn mir das jemand sagen könnte. Danke schonmal!
...und bitte spart euch die Belehrungen und wie dumm ich bin usw., danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.02.2006, 20:27 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

Aalso, was so eine verkehrspsychologische Beratung kostet kann ich Dir leider nicht sagen. Ebensowenig, was Du mit "Sanitätsdienst" meinst. :))
Aber weiter im Text: Gehst Du zu dieser freiwilligen Beratung, werden bei Dir 2 Punkte gutgeschrieben. Wenn nicht, dann nicht, es gibt aber auch keine weiteren Folgen.
Solltest Du jetzt noch zwei Verstöße nach Katalog "B" oder einen Verstoß nach Katalog "A" begehen, wird Dir die Fahrerlaubnis entzogen. (MErke: Wir sprechen hier nicht von einem Fahrbverbot, sondern von einem Führerscheinentzug!) Die Sperrfrist, bis Du einen neuen FS beantragen kannst, beträgt dann, je nach Schwere des letzten Verstoßes, mindestens 3 Monate.
Und nach dieser Sperrfrist solltest Du Dir echt nix mehr erlauben ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern smurfed
11.02.2006, 16:49 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

vielen dank, durban, für die antwort.

Mit "Sanitätsdienst" meinte ich nichts anderes als den Erste-Hilfe-Kurs. Zugegeben, ziemlich dämliches Wort dafür (;

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.02.2006, 18:13 Uhr

zu: ebenfalls bei verlängerter Probezeit erwischt.

macht ja nüscht :)
schön, wenn's Dir wenigstens etwas Klarheit gebracht hat, auch wenn's keine wirkliche Hilfe war

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-211 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie mit Ihrem LKW beim Durchfahren von engen Durchfahrten beachten?

Dass die Außenspiegel in der angegebenen Fahrzeugbreite berücksichtigt sind

Dass Fahrzeugaufbauten bei unebener Fahrbahn schwanken

Dass die Außenspiegel über die in den Fahrzeugpapieren angegebene Breite hinausragen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-106 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung haben orangefarbene Warntafeln an einem Fahrzeug?

Es handelt sich um einen

- Gefahrguttransport

- Viehtransport

- Transport leicht verderblicher Lebensmittel