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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Pascal31
10.01.2006, 18:39 Uhr
2. Verstösse in der Probezeit
Hi wurde letztes Jahr im Oktober von der Polizei angehalten obwohl ich das letzte mal 2.Wochen zuvor gekifft hatte.
Hatte ich immer noch einen Carbonsäure Wert von 8,1 und einen aktiven THC Wert von 1,2 ng/ml im Blut dies wird mit einem Bußgeld von ca. 520 Euro sowie 4 Punkten und 1. Monat Fahrverbot geahntet.
Desweiteren habe ich 1. Monat später einen Fahrfehler auf der Autobahn im Schneetreiben begangen (mit Sommerreifen am Anfang des Winters) wobei ich unter Schock bei der Polizei aussagte das ich ca. 120km/h gefahren bin (was mir widerum 3 Punkte wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bescherte) , ich habe aber einen Zeugen der hinter mir gefahren ist und selbst zu mir meinte das ich nie 120 gefahren bin sondern vielleicht 80.
Bei dem Unfall wurde niemand Verletzt ich setzt lediglich auf der Leitplanke auf (Schaden ca.8000 Euro).
Meine Frage:
Wird mir der Führerschein jetzt entzogen und wenn ja kann ich gegen das 2. Vergehen ( ich denke beim ersten wird es aufgrungd der derzeitigen Rechtslage schwer sein ) noch Wiederspruch einlegen? Da ich unter Schock geantwortet habe und mich auch kaum an den Unfallhergang und das Geschehen danach erinnern kann.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte
Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?
Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen
Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern
Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-110 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie tun, wenn vor Ihnen ein Nebelfeld die Sicht stark behindert?
Geschwindigkeit rechtzeitig den Sichtverhältnissen anpassen
Dicht aufschließen, um sich an den Schlussleuchten des vorausfahrenden Fahrzeugs zu orientieren
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug vergrößern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte
Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren
Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen
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