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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern chris75
02.12.2005, 17:23 Uhr

Führerschein sichergestellt

Mein Führerschein ist von der Polizei sichergestellt worden, wegen Verdacht auf Trunkenheit. Das Ergebnis der Blutentnahme steht noch aus. Hab ich jetzt schon meine Fahrerlaubnis bzw. meinen Führerschein verloren, oder kann ich bis zum vorliegenden Ergebnis noch weiter fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.12.2005, 17:45 Uhr

zu: Führerschein sichergestellt

Du darfst nicht mehr fahren. Wenn das Ergebnis so niedrig liegt, dass ein Entzug im Strafverfahren nicht zu erwarten wäre, bekommst du ihn wieder, sonst bleibt er in der Akte und wird nach dem Gerichtsverfahren vernichtet, wenn dort ein Entzug ausgesprichen wird.

D.h. Deinen Führerschein wirst du wahrscheinlich nicht wiedersehen. Nach der Sperrfrist kannst du dann einen neuen beantragen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-004-B

Ich muss mich auf die Weiterfahrt vorbereiten

Ich darf schon jetzt abbiegen

Der gelbe Pkw muss die Kreuzung räumen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen berücksichtigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-002

Bei längerer Betätigung der Bremse kann die Bremswirkung nachlassen

Der Bremsweg ist im Gefälle länger als in der Ebene

Die Bremswirkung wird besser, wenn kein Getriebegang eingelegt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.