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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
25.08.2005, 00:46 Uhr

zu: Unfallflucht

Ggf. wird das dann ein Gericht anhand von Gutachtern klären müssen ob du bei dem Schadensbild was mitgekriegt haben müßtest oder nicht. Bei 700 Talern denke ich aber schon das man da was merkt.
Bei erwiesener Unfallflucht gibts dann Punkte, Geldstrafe und Führerscheinentzug, außerdem kann deine Versicherung sich leistungsfrei stellen, daß bedeutet du kannst den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ich weiß, ist nicht sehr aufheiternd aber Tatsache.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern GoaSkin
01.09.2005, 14:24 Uhr

zu: Unfallflucht

Führerschein-Entzug soll es nur geben, wenn es Verletzte gab oder der Schaden 2000 Euro übersteigt.

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25.02.2007, 21:34 Uhr

zu: Unfallflucht

mir ist auch soetwas passiert.. ich habe soner ollen angeblich einen 20cm kratzer in die beifahrertür gemacht. allerdings war an meinem auto übehaupt nichts zu sehen. (kadett mit kunststoff stoßstange wie sandpapier)
GoaSkin bist du dir sicher, dass der führerschein nur bei so hohen beträgen entzogen wird? hab n bissl schiss... mein anwalt meinte §142 zieht meist sowas mit sich und genau der stand in der anklageschrift... nun hab ich am 13.3. eine termin vor gericht

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-020-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden