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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 loco
04.08.2005, 17:32 Uhr
verkürzung der sperrfrist
hallo und salutti!
habe im sep. 2004 beim einparken eine strassenbeleuchtung beschädigt, was ich durch meine trunkenheit leider nicht bemerkte und ohne den schaden zu melden mein fahrzeug verlassen habe. das gericht brummte mir eine geldstrafe von 3600,00 euro und 11 monate sperrfrist auf. meinen führerschein musste ich zum 01.12.2004 abgeben. seitdem habe ich keinen alkohol getrunken (habe seitdem vorfall auch keine lust/bock mehr auf das zeug) und mein ggt-wert liegt bei 8 (normal wäre 66). ausserdem habe ich beim tüv an einem kurs wo ich mich mit meinem offensichtlichen alkoholproblem auseinandersetzen konnte teilgenommen ( dauer des kurs lag bei 3 monate 6-7 sitzungen). meine sperrfrist läuft bis 31.10.2005. da ich selbständig bin und ich den führerschein dringend benötige möchte ich die sperrzeit um 2 monate verkürzen, den so könnte ich noch im aug. die mpu machen. kann mir jemand sagen was ich für eine sperrfrist verkürzung machen muss bzw. kann ich selber an das gericht einen brief schreiben, wenn ja, was muss ich da inhaltlich alles reinpacken.
anwalt möchte ich keinen beauftragen, da ich von dem schon genug abgezockt wurde.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann müssen Sie vor einem Bahnübergang warten?
Wenn sich die Schranken senken
Wenn ein Bahnbediensteter eine weiß-rot-weiße Fahne schwenkt
Wenn rotes Blinklicht aufleuchtet
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?

Der Bus fährt plötzlich rückwärts
Personen überqueren vor dem Bus die Straße
Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert
Dass von rechts ein Fahrzeug kommt
Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet
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