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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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04.08.2005, 17:32 Uhr

verkürzung der sperrfrist

hallo und salutti!
habe im sep. 2004 beim einparken eine strassenbeleuchtung beschädigt, was ich durch meine trunkenheit leider nicht bemerkte und ohne den schaden zu melden mein fahrzeug verlassen habe. das gericht brummte mir eine geldstrafe von 3600,00 euro und 11 monate sperrfrist auf. meinen führerschein musste ich zum 01.12.2004 abgeben. seitdem habe ich keinen alkohol getrunken (habe seitdem vorfall auch keine lust/bock mehr auf das zeug) und mein ggt-wert liegt bei 8 (normal wäre 66). ausserdem habe ich beim tüv an einem kurs wo ich mich mit meinem offensichtlichen alkoholproblem auseinandersetzen konnte teilgenommen ( dauer des kurs lag bei 3 monate 6-7 sitzungen). meine sperrfrist läuft bis 31.10.2005. da ich selbständig bin und ich den führerschein dringend benötige möchte ich die sperrzeit um 2 monate verkürzen, den so könnte ich noch im aug. die mpu machen. kann mir jemand sagen was ich für eine sperrfrist verkürzung machen muss bzw. kann ich selber an das gericht einen brief schreiben, wenn ja, was muss ich da inhaltlich alles reinpacken.
anwalt möchte ich keinen beauftragen, da ich von dem schon genug abgezockt wurde.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-017 / 3 Fehlerpunkte

Welche Folgen kann es haben, wenn man unter Einwirkung von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) ein Kraftfahrzeug führt?

Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung

Geld- und/oder Freiheitsstrafe

Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-104-B

Der gelbe Pkw muss warten

Ich muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-101 / 3 Fehlerpunkte

Wozu sind Sie verpflichtet, wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, bei dem Personen verletzt wurden?

Sie müssen

- die Unfallstelle absichern

- den Verletzten Hilfe leisten

- anhalten und sich über die Unfallfolgen vergewissern