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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Kins
26.07.2005, 13:06 Uhr
Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ich bin mittlerweile 18 Jahre alt und bin ab dem 15 Lebensjahr Roller gefahren.Verkürzt sich meine Probezeit deshalb auch um 1 Jahr statt wie beim 125er Führerschein um 2 Jahre????
#89120
Georg_g
26.07.2005, 16:48 Uhr
zu: Probezeit beim Auto wenn vorher Roller vorhanden???
Ein Roller, egal ob Mofa oder Klasse M, bewirkt leider keinen Beginn der Probezeit. Du hast also für die Klasse B 2 Jahre Probezeit.
#89143
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich verhalten?
Die Kinder
- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren
- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-002 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beachten, wenn Sie an einem Linienbus vorbeifahren wollen, der an einer Haltestelle angehalten hat?
Unter gar keinen Umständen an dem Bus vorbeifahren
Mit ausreichendem Seitenabstand vorsichtig vorbeifahren, da vor dem Bus plötzlich Fußgänger über die Fahrbahn gehen könnten
Möglichst dicht an dem Bus vorbeifahren, um nicht zu weit nach links zu kommen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
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