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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.06.2005, 13:37 Uhr

zu: 3. Verkehrsdelikt in Probezeit

Da der zweite Verstoß (Geschwindigkeitsüberschreitung) noch vor dem Aufbauseminar begangen wurde, zählt er nicht im Rahmen der Probezeit. Der jetzige Verstoß mit dem Motorrad ist also der zweite. Neben dem Bußgeld und den Punkten wirst du irgendwann ein Schreiben bekommen, in dem man dir die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfiehlt. Diese ist aber freiwillig.

Kommt jetzt noch ein Verstoß während deiner Probezeit hinzu, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen. Da deine Probezeit noch etwa 2 Jahre und 8 Monate dauert, solltest du etwas zurückhaltender fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

Eine Tasse Kaffee

Eine Tasse Tee

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-022-B

Ich muss die Straßenbahn vorbeilassen

Ich muss den Traktor vorbeilassen

Ich darf vor der Straßenbahn abbiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen