
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-105 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Vor Bordsteinabsenkungen
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte
Wer parkt falsch?

Beide Pkw
Der dunkle Pkw
Der helle Pkw
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-017-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?

Ich muss das Motorrad durchfahren lassen
Ich muss den Bus durchfahren lassen
Ich fahre vor dem Bus
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|