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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Ralf69
22.06.2005, 18:02 Uhr
Parken im Landschatsschutzgebiet
Habe heute Post vom Oberbergischen Kreis in NRW erhalten mit o.a. Vorwurf. Abgesehen davon, daß es grundsätzlich nicht OK ist sein Fahrtzeug in der Natur abzustellen (das sehe ich ohne Widerspruch ein!!!), möchte ich gerne wissen was auf mich zu kommt.
1. Es war eine geteerte Straße, welche die Zufahrt zu mehreren Wohnhäuser darstellt.
2. Ich habe keine Schäden verursacht, soll heißen: Ich habe natürlich nicht mitten im letzen überlebenden Rotfeuermeisenhaufen des "Bergischen Land" gestanden. Vielmehr wurde dieser Teil landwirtschaftlich genutzt.
Wie teuer wird´s wohl werden und welche Möglichkeiten bestehen in der Vorgehensweise (Anhörung gem. §55 OWiG)?
Vielen Dank für ein paar Infos.
Ralf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten
Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt
An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-007 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen nach links abbiegen. Wen müssen Sie durchlassen?
Entgegenkommende Radfahrer
Entgegenkommende Kraftfahrzeuge
Fußgänger, die die Straße überqueren wollen, in die ich einbiege
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-103-B / 3 Fehlerpunkte
Alle drei Fahrzeuge wollen links abbiegen. Wer hat sich richtig eingeordnet?

Der grüne Pkw
Der Lkw
Der gelbe Pkw
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