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Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
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20.05.2005, 21:35 Uhr

zu: WÄRE DER FÜHRERSCHEIN WEG?

Folgende Grenzen dürften für Dich wichtig sein:

- Wenn Du unter 21 km/h zu schnell bist, kommst Du mit einem Verwarngeld (bis 35 Euro) davon, keine weiteren Konsequenzen.

- Bei mehr als 20 km/h werden Strafen, da nun auch Verwaltungsgebühren hinzukommen, erheblich höher. Wenn Du in der Probezeit bist, wird diese auf insges. 4 Jahre verlängert und Du mußt an einem Aufbauseminar (ca. 300 - 400 Euro) teilnehmen. Außerdem gibt es ab 21 km/h ein Puünktchen.

- Fahrverbot gibt es erst ab einer Überschreitung von mehr als 30 km/h.

Natürlich alle Werte abzüglich Toleranz.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wann kann das Verhalten der Radfahrerin für Sie gefährlich werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-007-B

Wenn die Radfahrerin

- unerlaubt auf dem Gehweg weiterfährt

- auf die Fahrbahn überwechselt, ohne auf den Verkehr zu achten

- am Ende des Radwegs anhält

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Polizeibeamter regelt auf einer Kreuzung den Verkehr, obwohl die Ampeln in Betrieb sind. Was gilt?

Die Zeichen des Polizeibeamten

Die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

Die Lichtzeichen der Ampeln