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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern krassgrasswas@gmx.de
11.04.2005, 23:12 Uhr

Straftatbestand/personenschaden...folgen?

Hallo,
ich hatte letztens einen Unfall an dem ich Schuld war, wollte an einer kreuzung links abbiegen und habe das entgegen kommende fahrzeug (silber) wegen sonne nicht gesehen. Der wagen ist mir in die seite gefahren , hab selbst ein paar verletzungen davon getragen, dem anderen Fahrer ist nichts passiert, auf meiner unfallmitteilung ovn der polizei stand aber trotzdem dieses feld angekreuzt... auf was muß ich mich nun einstellen ? bin nicht mehr in der Probezeit !

Danke schonmal ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marcel87
12.04.2005, 15:11 Uhr

zu: Straftatbestand/personenschaden...folgen?

welches feld war angekreuzt? dass der unfallgegner verletzt war?

wenn dem so ist, könnte ich mir vorstellen, dass noch ne anzeige wegen körperverletzung kommt...
bitte berichtigt mich ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

Straßenbahnen

Fahrräder

Motorräder

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte

Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren

Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen

Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen