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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolfsblut
04.04.2005, 17:55 Uhr

auffahrunfall in probezeit - nachschulung???

hallo, ich bin ganz verzweifelt,

ich bin ostern im dunkeln auf einem parkplatz beim rückwärtsfahren gegen ein hinter mir haltengen pkw gestoßen. ein schaden war vor ort nicht festzustellen. jetzt hat die frau, aber (ich hatte sie so verstanden, dass alles in ordnung sei) doch den unfall bei versicherung und polizei gemeldet.
es musste angeblich die stoßstange ausgetauscht werden. die versicherung zahlt.

frage: habe führerschein auf probe - mit welchen konsequenzen muss ich rechnen???
(von der polizei ist an meinen vater ein schrieben wegen zeugenbegfragung bzgl. ordnungswidrigkeit eingegenagen)

wäre über eine antort sehr dankbar!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolfsblut
04.04.2005, 20:20 Uhr

zu: auffahrunfall in probezeit - nachschulung???

ok, danke! das beruhigt mich ein wenig!
habe auch inzw. gelesen, dass wenn kein personenschaden vorliegt, wohl auch bloß mit einem bußgeld zu rechnen ist - aber nicht unbedingt eine nachschulung angeordnet wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
05.04.2005, 02:15 Uhr

zu: auffahrunfall in probezeit - nachschulung???

Bei einem Auffahrunfall ja... Aber du schreibst ja, dass du beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht hast, da ist die Regelstrafe irgendwas um die 75 € und 2 Punkte. Da wäre dann eine Probzeitverlängerung und Nachschulung die Folge.

Wenn du Glück hast, wird die Strafe aber nicht nach dem Regelsatz gewertet, da es sich nur um einen Unfall auf einem Parkplatz und nicht im fließenden Verkehr handelt. Da kann aber evtl ein Anwalt weiterhelfen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-116 / 3 Fehlerpunkte

Wer darf in eine so beschilderte Straße einfahren?

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