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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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20.03.2005, 10:37 Uhr

rote Ampel - Abzocke

Hallo,

gerade hat mich ein Bußgeldbescheid wie der Schlag getroffen. Vor 2 Wochen bin ich mit meinem Roller von der Polizei zu einer Verkehrskontrolle angehalten worden. Der Polizist meinte ich sei über eine rote Ampel gefahren. Da meine Frau und ich wirklich nichts von einer gelben oder gar roten Ampel gemerkt hatten und uns unschulldig fühlten funkte der Polizist noch einmal seinen Kollegen an und fragte nach wieviele Meter wir denn über Rot gefahren sein sollen. Es hieß dann 1! Meter. Daraufhin sagte der Polizist dann das ich meine Fahrzeugpapiere, Fühererschein, etc. vorzeigen solle. Da ich natürlich nichts dabeihatte schrieb er mir ein Kärtchen mit dem ich innerhalb von einer Woche zu einer Polizeidienststelle gehen soll und alle Papiere vorzeigen soll. Auf die Frage ob damit alles erledigt sei antwortete der Polizist ja. Nichts von einer Anzeige wegen der roten Ampel. Heute dann der Bußgeldbescheid. Abzocke hoch drei. Die Nachfrage ob es wegen der roten Ampel eine Strafe gibt verneint der Polizist und dann so was. 50 Euro, 3 Punkte und 25 Euro Gebühren.

Ich habe einen Einspruch mit dem Sachverhalt wie ich ihn oben geschrieben habe geschrieben. Meine Frage ist hat dieser Einspruch überhaupt eine Chance und wie geht es nach so einem Einspruch weiter bzw. erhöhen sich die Gebühren?

Danke für jede Antwort!
dertuenn

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20.03.2005, 11:38 Uhr

zu: rote Ampel - Abzocke

hm... ich verstehe Dich nicht genau.
Normalerweise ist bei Rotlichtverstößen nicht die Strecke relevant, die Du "über rot gefahren bist", sondern die Zeit, die die Ampel schon rot war.
Dabei ist 50 Euro + 25 Euro + 3 Punkte der Regelsatz für einen qualifizierten Rotlichtverstoß (= Ampel über eine Sekunde rot).
Diesen qualifizierten Rotlichtverstoß hast Du aber nur begangen, wenn Du wirklich an der Ampel nicht gestoppt und ggf. die dahinter liegende Kreuzung bei Rot überquert hast.
Solltest Du hinter der Ampel zurückgesetzt haben oder lediglich 1 Meter hinter der Haltelinie zum stehen gekommen sein, kann man Dir nur das "Überfahren der Haltelinie" vorwerfen, was normalerweise im Verwarungsgeldbereich liegt.
Also: Was genau meinst Du mit "1m"?

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20.03.2005, 14:55 Uhr

zu: rote Ampel - Abzocke

Soll vermutlich heißen "Als die Ampel rot wurde, war das Fahrzeug etwa einen Meter davor". Also unter 1 sek Rot, was auch zum Strafmaß passt.
Ein Widerspruch mit der Begründung "Der Polizist hat gesagt, er zeigt mich nicht an" bringt dir wohl nichts. Du hast ja schließlich keinen Rechtsanspruch drauf, dass der Polizist ein Auge zudrückt.
Nach dem Widerspruch wird die Sache irgendwann vor Gericht kommen. Da fallen dann zusätzliche Gebühren für Ladungen und Gerichtskosten an.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B

Sie dürfen

- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt

- den Bus überholen, solange er noch fährt

- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang, dessen Schranken geöffnet sind. Wie verhalten Sie sich?

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren, Bahnstrecke beobachten

Mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahren, weil in solchen Fällen der Straßenverkehr immer Vorrang hat

Vor dem Bahnübergang warten, wenn auf ihm wegen Stau angehalten werden müsste