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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern herforder21j
25.02.2005, 08:31 Uhr

hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

was passiert wenn mann nach der nachschulung den lappen für drei monate und 750euro geld strafe abgeben muss?bekomm ich ihn wieder(WEGEN DER NACHSCHULUNG)?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2005, 11:31 Uhr

zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

3 Monate Fahrverbot und 750 Euro Geldbuße gibt es eigentlich nur, wenn man zum dritten Mal mit 0,5 Promille oder mehr erwischt worden ist. Ist die Fahrverbotsfrist vorbei, gibt es auch den Führerschein zurück. Allerdings müsste dieser dritte Verstoß innerhalb der Probezeit dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Vielleicht kannst du den Verstoß bzw. die Verstöße mal etwas detaillierter schildern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern herforder21j
25.02.2005, 14:17 Uhr

zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

also ich bin von nem kumpel das auto gefahren und wurde angehalten!ich wusste das die kennzeichen nicht zu diesem wagen gehörten und wurde erwischt(FAHREN OHNE VERSICHERUNGS schutz IN TAT EINHEIT MIT VORTEUSCHEN EINES BETRUGES!!danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
25.02.2005, 18:04 Uhr

zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Kennzeichen an einen "falschen" Wagen zu montieren wäre eigentlich der Tatbestand Kennzeichenmissbrauch, was ein Verstoß nach Katalog B wäre. Fahren ohne Versicherungsschutz ist allerdings ein Verstoß nach Katalog A. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, warst du schon vor dieser Sache wegen einer andeen Angelegenheit bei einem Aufbauseminar, d.h. das war jetzt der zweite Verstoß innerhalb der Probezeit.

Was genau steht denn im Urteil bezüglich des Führerscheins? Ist dort die Rede von einem Fahrverbot oder heißt es dort "wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, vor Ablauf von xy Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen"? Davon hängt es ab, wie du deinen Führerschein wieder bekommst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern herforder21j
01.03.2005, 03:28 Uhr

zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

hallo georg g .es steht geschrieben ganz genau im brief"verstosses gegen das pflichtversicherungsgesetz in tateinheit mit urkundenfälschung eine geldstrafe von50tagessätzen zu je 15 euro festgesetzt sowie ein fahrverbot für die dauer von drei monaten angeordnet.das wars!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
01.03.2005, 13:09 Uhr

zu: hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

In diesem Fall bekommst du deinen Führerschein nach Ablauf der 3-Monats-Frist ohne Weiteres wieder zurück. In der Regel wird er einige Tage vor Ablauf des Fahrverbots per Einschreiben verschickt, fahren darfst du aber erst, wenn die Frist vorbei ist. Das steht auch nochmal in dem Einschreiben mit drin.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich hier einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-007

Dass der fließende Verkehr angehalten wird, um Kinder über die Straße zu lassen

Dass hier Kinder unter Anleitung auf der Fahrbahn spielen

Dass hier Kinder häufiger als sonst über die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

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