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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nubreed
09.01.2005, 18:50 Uhr

Unfall bei Blitzeis

Hi Leute,
ich hatte ein Autounfall auf der Autobahn bei Blitzeis. Das Fahrzeug ist plötzlich ins schleudern gekommen, gegen eine Leitplanke,gegen ein Auto und dann ab in den Graben. Es ist zum Glück niemanden etwas passiert nur kleine Kratzer bei meinem Freund.
Kann gegen mich ein Strafantrag gestelt werden? (§229 Fahrlässige Körperverletzung-Verkehrsunfall)
Wenn ja, an was muss ich mich einstellen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.01.2005, 20:29 Uhr

zu: Unfall bei Blitzeis

Die Frage ist nicht anders als "Ich wurde geblitzt, was kommt auf mich zu".

Natürlich kann und möchte hier keiner eine Rechtsberatung abgeben, und alle Angaben sicnd natürlich ohne Gewähr und stellen auch keine Rechtsberatung, sondern lediglich einen Erfahrungsaustausch dar.

Allgemein kann man sagen, daß bei einer einfachen Körperverletzung nur ein Strafverfahren eingeleitet wird wenn
- entweder Dein Freund einen Strafantrag stellt
- oder die Staatsanwaltschaft das öffentliche Intresse an der Verfolgung dieser Straftat bejat, was bei dem Geringen Umfang der Verletzungen eher ungewöhnluich ist.
Wenn die Polizei da war wirst Du wahrscheinlich für den Schaden an Leitplanke usw. aufkommen müssen. Kann sein, daß ich mich irre.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-102 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung kann das blaue Blinklicht allein (ohne Einsatzhorn) haben?

Das Fahrzeug befindet sich auf einer Einsatzfahrt. Sie sollten ihm Platz machen

Ohne Einsatzhorn hat das blaue Blinklicht keine Bedeutung

Ankündigung eines geschlossenen Verbandes

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden