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05.01.2005, 17:02 Uhr

zu: Mit Blauem Standlicht erwischt!

Da das am normalen Licht war, kann man das nicht mit z.b. einer Unterbodenbeleuchtung vergleichen.
Unterbodenbeleuchtung zählt nicht zur Standardbeleuchtung und wird deswegen stärker bestraft.
Bei blauem Standlicht ist das nicht so schlimm, weil Standlich allgemein ja zum Auto gehört.

Bei blauem Standlicht wird dich wahrscheinlich eine Strafe von ~ 20 EURO erwarten.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B / 3 Fehlerpunkte

Wer hält falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-116-B

Beide Pkw

Der dunkle Pkw

Der helle Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-111 / 3 Fehlerpunkte

Sie warten an einer Ampel und wollen nach rechts abbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Sie müssen

- sich ganz auf den Abbiegevorgang konzentrieren, weil Radfahrer ohnehin warten müssen

- nur im Spiegel beobachten, ob ein Radfahrer hinter Ihnen ist

- sich vergewissern, dass kein Verkehrsteilnehmer rechts neben Ihnen ist, der geradeaus weiter will

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen