
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-106 / 3 Fehlerpunkte
Was kann zum Abkommen von der Fahrbahn führen?
Zu hohe Geschwindigkeit
Unaufmerksamkeit, Ablenkung
Übermüdung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen aus einem Grundstück ausfahren. Wer muss warten?

Die Fußgänger müssen warten
Sie müssen warten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-107 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie müssen dem Gegenverkehr Vorrang gewähren
Ihren Vorrang dürfen Sie nur dann nutzen, wenn die Engstelle frei ist
Trotz Vorrang müssen Sie sich auf ein Anhalten einstellen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|