
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht
Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann
Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte
Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Ich selbst
Das Motorrad
Keiner
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich?

Den Mann die Straße überqueren lassen
Anhalten
Blickkontakt aufnehmen
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|