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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Struppi
01.01.2015, 01:05 Uhr
Mindestbreite der verbleibenden Fahrspur beim Parken
Liebes Forum,
da der zu diesem Thema hier bereits gelaufene Beitrag damals nicht mit letzter Sicherheit ergab, wie groß die Restbreite der Fahrbahn sein muß, damit ein Parken erlaubt ist, kann ich das jetzt hier nachliefern (der Beitrag ließ sich leider nicht mehr ergänzen/ließ keine weiteren Antworten zu):
Da Fahrzeuge in Deutschland nicht breiter als 2,55 m sein dürfen und ein Sicherheitsabstand von 0,5 m beim Durchfahren gewährleistet sein muß (25 cm links, 25 cm rechts), muß, um auf der betreffenden Straße regulär parken zu dürfen, die vom äußersten Rand des Außenspiegels bis zur Bordsteinkante/Fahrbahnbegrenzung der Gegenseite verbleibende Fahrbahnbreite mindestens 3,05 m betragen.

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Auf Vorfahrt
- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung
- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße
- bis zum Ortsende
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte
In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?
In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen
In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen
In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-102-B / 3 Fehlerpunkte
Sie haben sich versehentlich rechts eingeordnet, obwohl sie nach links abbiegen möchten. Wie dürfen Sie weiterfahren?

Nach rechts
Nach links, sobald die Ampel dafür "Grün" zeigt
Geradeaus
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