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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern pakko84
02.10.2012, 17:26 Uhr

Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage hinsichtlich Baustellen, durch welche eine zweispurige Fahrbahn einspurig wird. Mir ist klar, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass sich die Autofahrer erst kurz vor der Baustelle einfädeln sollen. Aber ist es auch vorgesehen auch aktiv von der weitergehenden Spur auf die "Baustellenspur" zu wechseln, wenn diese kaum genutzt wird?

Hintergrund: Bei uns gibt es eine Baustelle und nahezu keiner nutzt die nicht weitergehende Spur. Stattdessen bildet sich auf der weiterführenden Spur ein unendlicher Stau. Darf und soll ich nun wenn ich von der "Baustellenspur" komme und sehe, dass die andere Spur nicht genutzt wird, auf diese wechseln und bis zur Baustelle und am Stau vorbeifahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
02.10.2012, 17:33 Uhr

zu: Baustelle Reißverschlussverfahren - zweite Spur aktiv befahren

Wer überholt, der darf den Überholten nicht behindern. Da das in so einer Situation unvermeidbarr ist, ist m.E. auch das Überholen verboten. Durch unnötige Spurwechsel wird der Verkehrsfluss zudem gebremst und es stauen sich dadurch noch mehr Fahrzeuge.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-110 / 3 Fehlerpunkte

Wie weit muss man beim Parken außerorts vom Andreaskreuz mindestens entfernt bleiben?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-103 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie zu beachten, wenn Sie eine Ladung transportieren wollen?

Maß- und Gewichtsgrenzen dürfen nicht überschritten werden

Die Ladung darf den Fahrer nicht behindern

Oberhalb einer Höhe von 2,5 m darf die Ladung bis zu 50 cm nach vorn über den Fahrzeugumriss hinausragen