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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern gummibärchen
28.07.2012, 12:19 Uhr

Vorfahrt bei Straße ohne Straßennamenschild

Hallo, in eine kleinen Stadt bei mir in der Nähe gibt es eine 30er-Zone. An dieser Straße gibt es eine Firma, neben deren Geschäft eine kleine Straße nach rechts abbiegt. Diese führt nur zu den hinteren Lagerräumen und hat kein Straßennamenschild. Es gibt aber weder vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen noch einen abgesenkten Bordstein oder Fahrbahnmarkiereungen. Sieht also alles nach rechts-vor-links aus- ist das aber auch wirklich so oder gilt das hier nicht, weil es ja nur eine Zufahrt und keine Straße mit Namen ist? Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt, euer Gummibärchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wolter
07.08.2012, 14:03 Uhr

zu: Vorfahrt bei Straße ohne Straßennamenschild

Interessant aber leider auch schwer zu beurteilen ohne es zu sehen. Rechne lieber damit das der Rechte Vorfahrt hat

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-110 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerhalb geschlossener Ortschaften und wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Worauf müssen Sie achten?

Von rechts könnte sich ein überholendes Fahrzeug nähern

Ich muss beim Rechtsabbiegen nur nach links schauen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist