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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern buedeleckhard
19.08.2010, 00:17 Uhr

Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Hallo Leute,

ich bin nun schon so einige Jahre als Kraftfahrer auf unseren Straßen unterwegs; die meiste Zeit davon beruflich. Nun bin ich über den Umstand gestolpert, dass der Zusatz "Werktags" unter einem Verkehrsschild bedeutet, dass das Hauptschild (z.B. eine Geschwindigkeitsbeschränkung) auf die "werktägliche Zeit" von Montag bis Samstag (ja, SAMSTAG!!!) gilt - ausgenommen sind nur gesetzliche Feiertage.
Das Zusatzschild "Montag bis Freitag" sagt im Grunde nichts anderes aus, als dass nur der Samstag ausgeklammert ist.

Meine Frage: Gilt das Zusatzschild auch an Feiertagen? Gibt es hierzu irgendein Urteil? Diese Frage ist von mir nur interessehalber, weil der eigentliche Grund des entsprechenden Schildes an einem Feiertag oft wenig oder keinen Sinn macht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 09:17 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Mir ist jetzt nicht ganz klar, auf welches Zusatzzeichen sich deine Frage bezieht. Beim Zusatzzeichen "werktags" ist die Sache ganz eindeutig: alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Auch der Samstag ist also ein Werktag.

Beim Zusatzzeichen "Mo-Fr" ist die Sache nach überwiegender Meinung auch klar: Auch wenn ein Feiertag auf einen dieser Tage fällt, so ist er doch vom Zusatzzeichen erfasst. Wenn der 1. Mai als ein Donnerstag ist, dann ist das zwar ein Feiertag, aber dennoch "Mo-Fr". Hierzu gibt es allerdings auch abweichende Meinungen, die besagen, dass das Zeichen "Mo-Fr" an gesetzlichen Feiertagen nicht gelten soll. Ich halte diese Ansicht für falsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 11:00 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

»Wenn der Platz Werktags (einschl. Feiertage) nicht beparkt werden soll, dann Zeichen 1042-30.«

Nein, eben nicht. "Werktags" schließt Feiertage nicht ein, sondern ausdrücklich aus.

»Für den 1. Mai oder dem 3. Oktober - oder andere Feiertage - müsste sich dann jemand in die Parkbewirtschaftungsbereiche begeben, die Schilder abdecken, soll das Parken an diesen Tagen erlaubt werden.«

Wenn eine Regelung nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gelten soll, dann kann man diese Tage mit dem Zusatzzeichen "Mo-Fr werktags" erreichen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.08.2010, 12:04 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Nur wenige ZZ sind in der StVO abgebildet, der Großteil befindet sich im amtlichen VZ-Katalog.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.08.2010, 15:56 Uhr

zu: Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag (Zeichen 1042-33 u.ä.)

Auf www.sicherestrassen.de findet man so einige.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang

Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt

Auf einen beschrankten Bahnübergang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Schalten in den Leerlauf

Durch Abstellen des Motors