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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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10.01.2010, 22:24 Uhr

zu: nichtbeachten der vorfahrt

Hallo, willkommen im Forum.
Wenn Du (wie Du ja schreibst) zum Tatzeitpunkt noch in der Probezeit gewesen bist, so wird die Fsst erneut eine MPU -dieses mal mit verkehrsrechtlicher Fragestellung- fordern.
Bei Nichtbestehen wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Rechtsgrundlage für die MPU ist dieses mal § 2a Abs. 5 a.E. StVG.
Ich persönlich finde diese Rechtsgrundlage (bzw. die zwingende MPU- Folge) für misslungen, aber meine Meinung zählt ja nicht.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-002

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-119

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