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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
30.10.2009, 10:55 Uhr

"Halten" was bedeutet dieses?

HI,

es gibt eine Frage in der Theorie, die wie folgt ist:

Wo ist das Halten verboten:

1) Auf markierte Fahrstreifen mit Richtungspfeilern.

2) Auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen.

3) Vor Ein- und Ausfahrten vor Grundstücken.

Ich verstehe nicht ganz, ob es sich um kurz halten, oder gar parken handelt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern joschua
30.10.2009, 11:17 Uhr

zu: "Halten" was bedeutet dieses?

OK, es wäre schön, wenn du den Link zu den Straßenverkehrsordnungen posten könntest : D

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30.10.2009, 14:27 Uhr

zu: "Halten" was bedeutet dieses?

hehe, nein, meine Maus ist nicht defekt.
Ich habe es schon gefunden, hatte es nur vergessen zu sagen, aber danke nochmals für die Mühe :D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.10.2009, 23:20 Uhr

zu: "Halten" was bedeutet dieses?

Wichtig ist, dass wenn die StVO von "Halten" spricht, nicht verkehrsbedingtes Warten (also vor Ampeln, im Stau usw.) gemeint ist.

"Halten" ist das "freiweillige" Anhalten, das zum Parken wird, wenn man über drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt.

mfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle