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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
01.01.2009, 23:33 Uhr

"Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Hallo,

ich hätte mal eine Frage bezüglich den obengenannten Zeichen.

Und zwar gibt es hier einige Straßen, wo "werktags von 07.00-19.00" Tempo30 und Überholverbot gilt.

Das Schild "werktags von ...." ist genau unter den beiden anderen Verkehrszeichen angebracht.
Werden diese dann beide außerhalb des Zeitraums oder an Sonn- und Feiertagen aufgehoben?

Also dürfte ich dann mit 50 einen anderen überholen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
02.01.2009, 01:27 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

ausserhalb der genannten Zeiten: ja!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusfahrer
02.01.2009, 08:35 Uhr

zu: "Tempo30", "Überholverbotszeichen" - zeitlich begrenzt

Ich danke Dir!

Und: Frohes neues Jahr an alle!!!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Höchstparkdauer beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken