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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern UR
04.11.2008, 12:54 Uhr

Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Ich habe davon gehört, dass es bei der im Fahrzeugschein / Fzg-Brief / Zulassungsbescheinigung eingetragenen maximalen zulässigen Anhängelast um einen Wert handelt, der nur bis zu einer Steigung / einem Gefälle von 8% seine Gültigkeit hat.
Ist das So?
Wo steht das?
Wie berechnet man die zul.GM in Bezug auf Steigung / Gefälle, wenn es mehr als 8% sind?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
04.11.2008, 14:16 Uhr

zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Die StVZO unterscheidet nicht nach der Stärke des Gefälles oder der Steigung. Entweder ist eine solche Unterscheidung Bestandteil der Betriebserlaubnis, dann stehen beide Werte in den Fahrzeugpapieren.

Oder es handelt sich nur um eine Empfehlung des Fz.-Herstellers, dann würden die verschiedenen Werte in der Betriebsanleitung stehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
26.11.2008, 20:37 Uhr

zu: Prozentregelung der zulässigen Anhängelast

Ich habe gerade die ZulBesch Teil I eines VW Polo vor mir und dort ist folgendes eingetragen:

O.1 = techn. zul. Anhänglast gebremst in kg: 800

22 = Bemerkungen und Ausnahmen: O.1: 1000 bis 8% Steig.

Bei (kleineren) Steigungen bis 8 % darf dieser Wert also bis 1000 kg betragen, sozusagen ein Bonus für mich.
D.h. ich muss vorher die Strecke kennen, die ich fahren will und wenn die Steigung über 8% beträgt, dann gilt die gewöhnliche Anhängelast von 800 kg.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-104 / 3 Fehlerpunkte

Was kann schon durch eine 20 %ige Überladung eintreten?

Schäden an tragenden Fahrzeugteilen

Überbeanspruchung der Bremsen

Verschlechterung des Lenkverhaltens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann wird ein Überholender gefährdet?

Wenn der Eingeholte

- zum Überholen ausschert

- plötzlich beschleunigt

- seine Geschwindigkeit stark verringert