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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 focusdriver87
23.09.2007, 13:03 Uhr
Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
Hallo,
Wie war das nochmal mit den Gefahrzeichen in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkungen.....?
In dem Fall gilt doch die Geschwindigkeitsbeschränkung nur solange, wie die Gefahr (z.B. Baustelle, gefährliche Ausfahrt,usw.) herrscht oder?
sprich, wenn ich z.B. an der gefährlichen Ausfahrt vorbei bin, darf ich wieder die Geschwindigkeit fahren, die allgemein gilt, oder?
Vielen Dank!
Mfg
Dominik
 jules17
23.09.2007, 13:07 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
interessiert mich auch. Bin gestern einem Schild 70 + "Längsrillen" Schild begegnet. Dann bin ich langsamer gefahren und als die Rillen vorbei waren, hab ich wieder beschleunigt. 500 Meter später kam dann doch ein Aufhebungsschild...aber nur für eine Richtung, in der anderen nicht.
Durch was entstehen überhaupt solche Rillen?
 carhol
23.09.2007, 14:08 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
wenn eine geschwindigkeitsbegrenzung (oder ein überholverbotszeichen) an einem schilderträger mit einem gefahrzeichen angebracht ist, ist die geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben wenn man eindeutig die gefahrstelle passiert hat.
längsrillen können durch beladene (überladene), abbremsende oder anfahrende (besonders vor ampeln) lkw entstehen. gibt natürlich auch noch andere gründe, aber diese sind seltener .
holger
 jules17
23.09.2007, 19:26 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
bei mir war es auch so. Nur dann tauchte auf einmal, obwohl die Gefahrstelle seit mehreren 100 meter vorbei war, ein "baustellenmäßig" aufgestelltes Aufhebungsschild auf.
Wenn ich jetzt da geblitzt werde, wer hat dann Recht?
Und es war kein Gefahrzeichen, sondern nur eine "Begründung", also einfach das Wort stand darunter
 carhol
23.09.2007, 20:33 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
>> Und es war kein Gefahrzeichen <<
da hast du dir die antwort doch schon selber gegeben.
holger
 jules17
23.09.2007, 21:39 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
dachte ich mir schon fast...soweit ich mich erinnere war da kein so "ausrufezeichen"
Aber in die eine Richtung wurde die Beschränkung nicht wieder aufgehoben.
Kann man da guten Gewissens wieder Gas geben?
Baustellen sparen bei sowas ja recht häufig
 jules17
24.09.2007, 21:36 Uhr
zu: Gefahrzeichen mit Geschw.-begrenzung
naja...auf Baustellen wird sehr oft gespart...bestes Beispiel sind die Schilder für Hindernisse auf der Fahrbahn (Blaues Schild mit 2 Pfeilen für den der Vorfahrt hat, Rotes Kreisschild mit 2 Pfeilen (ein pfeil rot einer schwarz) für den gegenverkehr)
Da wird oft das eine einfach umgedreht...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-102 / 3 Fehlerpunkte
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