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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tamara
07.05.2007, 13:13 Uhr

Kindersicherung im Auto

Hallo, weiß zwar, dass Kinder unter 12 Jahren im Auto mit geeigneten Sitzerhöhungen bzw. -systemen befördert werden müssen - außer, sie sind bereits über 150 cm groß.

Wie ist es aber zu handhaben, wenn das Kind schon 12 Jahre alt, aber KLEINER als 150 cm ist?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.05.2007, 14:23 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

nicht vorgeschrieben aber anzuraten da sonst der gurt am hals verläuft.

(wenn kind mit 12 jahren kleiner als 150 cm, hast du ihm wahrscheinlich zu oft auf den kopf gehauen, musst du nicht tun.
besser auf den hintern, fördert das längenwachstum ;-) )

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tamara
07.05.2007, 14:58 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

Is eben en Bonsai-Kind *g* Er wirds auch noch schaffen...
Gruß Tamara

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
08.05.2007, 19:30 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

Da hätte ich dann auch noch zwei Fragen, die vll. nicht direkt zum Thema gehören, aber ein Extra-Thread wär blödsinnig.

1. Wie siehts auch, wenn das Kind unter 12 ist, aber trotzdem 1,50m groß?

2. Mein kleiner Nachbar(7) will immer gerne vorne sitzen, darf ich ihn mit der Sitzerhöhung (Schale) nach vorne lassen?


Gruß,
kevin

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.05.2007, 22:23 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

»Wie siehts auch, wenn das Kind unter 12 ist, aber trotzdem 1,50m groß?«

Dann darf das Kind den normalen Gurt benutzen und benötigt keinen Kindersitz.

»Mein kleiner Nachbar(7) will immer gerne vorne sitzen, darf ich ihn mit der Sitzerhöhung (Schale) nach vorne lassen?«

Ja.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fahrschüler07
08.05.2007, 22:51 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

Danke für die Antwort, dann bin ich ja beruhigt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

@ Holger
â EUROžbesser auf den hintern, fördert das längenwachstum ;-) )â EUROœ

Das nutzt auch nichts. Vielleicht habe ich zu wenig Klapse bekommen oder meine Eltern haben vergessen mich an den Ohren zu ziehen.


@ Tamara
Da ich kaum glaube, das größere Kinder (Mädchen hören in dem Alter bald auf zu wachsen, Jungen fangen vielleicht noch etwas später an richtig in die Höhe zu schießen) sich freiwillig in den Kindersitz setzen (es besteht für das alter keine Verpflichtung), besorge doch eine Sitzauflage oder ein Stuhlkissen fürs Auto. Dann kommt es auch nicht zu den Problemen mit dem Hals.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Tamara
10.05.2007, 22:26 Uhr

zu: Kindersicherung im Auto

@Ute, in unserem Auto ist glücklicherweise ein "eingebauter Kindersitz" drin, es sieht aus, wie der Sitz selber, ist aber eine Erhöhung.
Allerdings fährt er auch mal bei Anderen im Auto mit. Dafür haben wir tatsächlich eine Sitzauflage. Es ist nur so, dass er ziemlich unzufrieden ist, wenn alle anderen schon "ohne" sind. Dass für die Sicherheit im Auto in diesem Fall die Größe maßgeblich ist, leuchtet mir ein. Es wundert mich aber immer wieder, dass der Fall "älter als 12, kleiner als 150 cm" nie und nirgends mal in irgendwelchen Regeln und Verkehrstipps auftaucht. (Hallo, ihr Mods, wo seit ihr? Habt ihr den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden?)
Gruß an alle, Tamara

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?|(Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-108-B

Sie dürfen

- nur vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist

- nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

- in keinem Fall vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-108-B

Der entgegenkommende Pkw

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