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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.03.2007, 20:50 Uhr

Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hallo,

darf man ein abgemeldetes Auto mit einem anderen Auto abschleppen?

MfG
Driv0r

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
24.03.2007, 21:00 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Hi!
Ist das Auto betriebsunfähig oder könnte es noch fahren?
Gruß,
Schoki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driv0r
24.03.2007, 21:09 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Es könnte noch fahren, aber darf es eben nicht weil nicht angemeldet ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
24.03.2007, 23:46 Uhr

zu: Abgemeldetes Auto abschleppen?

Das ist der Punkt ;)
Du darfst den Wagen nur abschleppen wenn es BESTRIEBSUNFÄHIG ist.
Gruß,
Schoki

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegen. Auf welche Verkehrsteilnehmer müssen Sie achten?

Auf Fußgänger und Radfahrer, die rechts neben oder noch hinter Ihnen sind

Nur auf von links kommende Fahrzeuge

Auf von links und von rechts kommende Fahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich im Bereich dieses Verkehrszeichens?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-108

Sie dürfen ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht gefährden

Sie dürfen halten

Sie dürfen parken