Glühwürmchen
20.11.2006, 19:02 Uhr
zu: Halten-Parken
Joa klar. Musst ja denen hinter dir anzeigen, dass du anhalten willst un die vorbei fahren können. Also rechts blinken, so lange wie du halt hältst.
daniel007
21.11.2006, 14:03 Uhr
zu: Halten-Parken
Falsch, Du musst nach StVO nicht blinken zum halten, wohingegen das wieder anfahren durch den Fahrtrichtungsanzeiger angezeigt werden muss!
daniel007
21.11.2006, 14:06 Uhr
zu: Halten-Parken
Ergänzung....es wird so ausgebildet und es ist auch im Sinne der Eindeutigkeit der Absicht das mann Blinkt, es wird allerdings in der StVO nicht geregelt oder verlangt, hinzuziehen muss mann sich Kommentare oder Urteile, welche Situationsbedingt sind!Mach es einfach, kostet ja keine Kraft und der Blinker ist Bezahlt;-)