carhol
19.08.2006, 11:35 Uhr
zu: Parkverbot für PKW
wer hat den die schilder aufgestellt und was verstehst du unter einem "Privat Parkplatz " ?
holger
carhol
19.08.2006, 14:42 Uhr
zu: Parkverbot für PKW
wenn der parkplatz als "privat" ausgeschildert ist, brauchen überhaupt keine schilder da hin. wenn er das nicht ist und ihr die schilder selber dahingestellt habt, sind sie rechtsunwirksam. und was ist ein "parkverbotsschild" ? es gibt in der sva m.m. kein solches schild.
holger
Georg_g
19.08.2006, 15:06 Uhr
zu: Parkverbot für PKW
»Es wurde ein Parkverbotsschild aufgestellt mit einen weißen Schil darunter wo PKW drauf steht. Ist das richtig gekennzeichnet ?«
Dann dürfen jetzt neben den Lkw auch Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen, Motorräder, Fahrräder, Wohnmobile, Trikes, Quads und Anhänger dort parken.
Besser wäre der umgekehrte Weg, nämlich das blaue P-Schild mit dem Zusatz "nur Lkw".