Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern zink
02.06.2006, 15:54 Uhr

Kann man dadurch einen Rotblitzer auslösen?

Hallo,

wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin, mache ich es manchmal so, dass ich mich, wenn eine Linksabbiegerspur existiert, dort einordne und wenn es an der ampel für den Geradeaus Streifen Grün wird kräftig beschleunige und mich dann geradeaus weiterfahre. (Ampel nach links ist rot).

Kann es sein, dass man dabei einen Rotblitzer auslöst, der auf die Linksabbiegenden gerichtet ist? Oder bekommt man (wenn man erwischt werden sollte)nur eine Strafe für Überfahren der Durchgezogenen Linie?


Vielen Dasnk im voraus,

Gruss,
zink

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.06.2006, 16:09 Uhr

zu: Kann man dadurch einen Rotblitzer auslösen?

Rotblitzer werden in aller Regel durch Kontaktschwellen in Boden ausgelöst. In Deinem Fall würde also ein Rotblitzer auslösen, wenn der zur Überwachung der Linksabbiegerspur ausgerichtet ist.

Hat jeder Fahrstreifen ein eigens Lichtzeichen, so begehst Du einen Rotlichtverstoß, wenn Du bei "rot" für den Abbieger, aber bei "grün" für den Geradeausfahrer von der Abbiegerspur geradeaus fährst; ggf in Tateinheit mit einem Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Nr. 5 StVO (Man würde Dir also nicht das Überfahren der durchgezogenen Linie vorwerfen, sondern, daß Du von der Abbiegerspur geradeaus gefahren bist).
Da aber höchstwahrscheinlich in solch einem Fall Tateinheit vorliegt, wäre der Rotlichtverstoß für das Strafmaß ausschlaggebend.

Das ganze gilt natürllich nur, wenn es ein separates Linksabbiegerlichtzeichen gibt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
02.06.2006, 17:24 Uhr

zu: Kann man dadurch einen Rotblitzer auslösen?

Ich muss dabei schmunzeln, denn auf dem Foto erkennt man doch das Nummernschild gar nicht...

Und damit kann er auch nicht gefasst werden. Es sei denn es gibt mittlerweile Rotblitzer die auch von hinten blitzen....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.06.2006, 21:56 Uhr

zu: Kann man dadurch einen Rotblitzer auslösen?

...dann aber wäre die Ahndung aufgrund der mangelnden Fahreridentifikation schwer. Es war ja auch lediglich gefragt, ob das einen Rotlichtverstoß darstellt. Und das tut es.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-121

Auf das Verbot der Einfahrt in 100 m Entfernung

Auf eine Einbahnstraße von 100 m Länge

Auf eine Zollstelle in 100 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie hinter dieser Straßenkuppe rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-103-B

Dort kann ein Fahrzeug liegen geblieben sein

Auf Ihrem Fahrstreifen kann sich ein langsam fahrendes Fahrzeug befinden

Es kann ein Fahrzeug entgegenkommen, das Ihren Fahrstreifen mitbenutzt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt