CCSTEFFAN
27.04.2006, 10:25 Uhr
Vorfahrtsverhalten im verkehrsberuhigten Bereich
Hallo,
ich habe vor kurzen ein Schreiben vom Landratsamt Freiberg erhalten wo mir ein Regelverstoß vorgeworfen wird. Wie ist die Lage? In einem Kreuzungsbereich, beide Strassen sind verkehrsberuhigt. Wer kann sich im Streitfall auf Vorfahrt berufen. Ich bin der meinung es gilt Gleichrangigkeit zwischen Personen und Fahrzeugen.. aber auch die Rechts vor Links-regel wenn keine Einigung stattfindet.
Vorgeworfen wird mir das ich eine von linkskommende Ordnungsbeamtin gefährdet haben soll was meiner meinung nicht vorliegt. muss mich nun rechtfertigen und würde mich über hilfe freuen.
mfg Christoph
jules17
27.04.2006, 10:48 Uhr
zu: Vorfahrtsverhalten im verkehrsberuhigten Bereich
Normal rechts vor links...andererseits müssten beide warten...also muss rechts vor links zutreffen
Flo72
27.04.2006, 11:04 Uhr
zu: Vorfahrtsverhalten im verkehrsberuhigten Bereich
Wenn keine Schilder da sind dann rechts vor links, jetzt sagst du aber du hast eine von linkskommende Ordnungsbeamtin gefährdet, nehme ich an das die gute Frau zu Fuss unterwegs war, und mit was warst du unterwegs, und oder wolltest du dann gerade aus fahren oder abbiegen ?????
Wäre leichter wenn du mehr Details gibst, und wie war dort die Geschwindikeitsbegrenzung 30 oder 20 waren da noch spezielle Schilder usw usw
Gruß
Flo
Flo72
27.04.2006, 11:05 Uhr
zu: Vorfahrtsverhalten im verkehrsberuhigten Bereich
Upps Holger war schneller
Gruß
Flo
Sören
27.04.2006, 13:38 Uhr
zu: Vorfahrtsverhalten im verkehrsberuhigten Bereich
In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es Mischflächen und keine Fahrbahnen. Deswegen gibt es auch keine Kreuzungen im verkehrsrechtlichen Sinne und damit auch keine Vorfahrt. Es gilt das Verständigungsprinzip.
CCSTEFFAN
27.04.2006, 18:25 Uhr
zu: Vorfahrtsverhalten im verkehrsberuhigten Bereich
danke..hat mir schon weitergeholfen..;-)