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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern killerlegs
22.03.2006, 13:20 Uhr

Fußgänger bei Rechts vor Links

Hallo ihr Lieben,

hab gesucht, aber keine Antwort auf diese Frage gefunden.

Wenn ich auf eine Rechts vor Links Kreuzung zufahre und es kommt ein Fußgänger von rechts auf dem aus seiner Sicht linken Gehweg, muss ich ihn vorbeilassen?


Hier nochmal zur Verdeutlichung:


+++**ich*+++
+++**|**+++
+++**v**+++
fg-->********
************
************
+++*****+++
+++*****+++
+++*****+++

Falls ja, was wäre wenn der Fußgänger von links kommt?

Danke!
kl

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HarryAngel
22.03.2006, 13:26 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

Ich denke mal,dass du ihn in beiden Situationen durchlassen musst.....was willste sonst machen?Mit 50 durchheizen und nen toten auffem Konto haben?
Ne,also hier die Devise: Lieber einen zuviel rüberlassen als einen zu wenig!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern killerlegs
22.03.2006, 13:30 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

Ja gut, aber mal abgesehen von der angebrachten Rücksichtnahme würde mich schon die offizielle Regelung interessieren.

Hatte die Situation eben, ist ja nicht so dass der Fußgänger einfach rüberrennt, der ist schon auch stehengeblieben, weil er nicht wusste, ob er "Vorfahrt" hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern S3pPeL
22.03.2006, 13:31 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

Du lernst doch in der FS das du auf Fußgänger besonders Rücksicht nehmen musst, deshalb egal wie provokativ sich dir ein Fußgänger über verhält, lass ihn einfach durch!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern killerlegs
22.03.2006, 13:40 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

Ist klar, mich interessiert aber die gesetzliche Regelung! Wenn ein Fußgänger bei rot über die Ampel läuft, kann im Falle eines Unfalls ja auch nicht dem Autofahrer die Schuld zugeschoben werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lilxkutscha
22.03.2006, 14:00 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

klar kann dem autofahrer die schuld zugestanden werden so weit ich weiss weil man sagt ja man soll nur so fahren das man auch rechtzeitig stehen bliben kann und da du 4 reifen hast ne und dami auf der strasse fahren musst gilt das auch

also die reglung ist fussgänger durchzulassen auch wenn er einen fehler macht weil was machst du wenn ein auto einfach fährt willst du dann deine vorfahrt haben und sagen ja das auto ist schuld ich hatte doch vorfahrt klar hat das eine auto etwas schuld du aber auch du httes ned einfcah fahren dürfen

frge am besten deinen fs der weiss das genau

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2006, 14:19 Uhr

und was sagt die StVO?

also... ein wenig läuft es hier gerade schief:
In diesem Fall muß der Fußgänger eindeutig warten! Das steht eindeutig in § 25 Abs. 3 StVO: Fußgänger dürfen nur unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs (...) die Fahrbahn überqueren.

Dennoch ist im Falle eines Unfalls zu prüfen, ob der PKW- Fahrer den nicht durch eine Gefahrenbremsung hätte abwenden können, weshalb es in solchen Fällen zu einer Schuldaufteilung kommt.

Anders, wenn der Fahrzeugführer abbiegt: Dann MUSS er den Fußgänger durchlassen. § 9 Abs. 3 StVO: "Auf Fußgänger muß er (,der abbiegen will,) besondere Rücksicht nehmen. Wenn nötig, muß er warten."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern killerlegs
22.03.2006, 14:24 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

Meinen Fahrlehrer kann ich nicht fragen, ich hab meinen Führerschein schon ein paar Jährchen (und bisher auch noch keinen Fußgänger überfahren :). Ach ja, hier muss man ja wirklich genau auf seine Formulierung achten. Ich meinte, wenn ein Fußgänger bei rot über die Ampel läuft, ist im Falle eines Unfalls ja auch nicht automatisch der Autofahrer Schuld.

Eurer Aussage nach wäre das rechts-vor-links Problem also genau dasselbe, als wenn da ein Zebrastreifen wäre, richtig? Würd mich freuen, mich jemand auf den entsprechenden Paragrafen in der StVo verweisen könnte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern killerlegs
22.03.2006, 14:25 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

Ah, Antwort schon da.

Danke durbanZA, das ist genau das was ich gesucht habe!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2006, 14:29 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

büdde :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern lilxkutscha
22.03.2006, 14:38 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

o.k sorry dann ahbe ich das wohl falsch verstanden
ich ahbe nur von meinem fahrlehrer gehört das wenn jemand zum beispiel einen schüler oder so anfährt das eigentlich in jeder lag der fahrer schuld ist sorry das ich dann was falsches gesagt ahbe hoffe du bekommst genug hilöfe von anderen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.03.2006, 15:10 Uhr

zu: Fußgänger bei Rechts vor Links

joa, so Unrecht hast Du auch gar nicht. Eine erhebliche Mitschuld bekommt ein PKW- Fahrer meistens. Allerdings natürlich nicht, wenn der Unfall für ihn total unabwendbar war.
Alledings sind Schuldverteilung und Vorfahrtsrecht zwei Paar Schuhe.

Fehler macht jeder mal, und gerade solche Diskussionen machen das Forum ja spannend, nächstes mal korrigierst DU mich, lix :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

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Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

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Auf ein Überholverbot, das im 3 km Entfernung beginnt

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