DaRealAd
23.11.2005, 00:09 Uhr
zu: Rechtsabbiegerampel ???
Die zweite Version stimmt.
Eine Vollampel gilt für alle Richtung, solange keine eigene Ampel für diese Richtung vorhanden ist.
D.h. Hauptampel rot, nach rechts grün => du darfst abbiegen
Hauptampel grün, nach rechts nichts => du darfst abbiegen, musst aber auf Fußgänger achten, die ja jetzt auch grün haben.
Hauptampel grün, nach rechts rot => du darfst nicht rechts abbiegen.
Georg_g
23.11.2005, 00:14 Uhr
zu: Rechtsabbiegerampel ???
Ist die Rechtsabbiegerampel grün, dann dürfen Rechtsabbieger fahren. Irgendwie logisch, oder?
Ist die "normale" Ampel grün, dann dürfen alle fahren, also Geradeausfahrer, Linksabbieger und Rechtsabbieger - auch logisch, oder?
»dann dürfte man ja grundsätzlich immer fahren?!«
"Grundsätzlich immer" nicht. Ist die Rechtsabbiegerampel aus und die "normale "Ampel rot, dann müssen natürlich alle warten, auch die Rechtsabbieger. Auch logisch, oder? ;-)
Georg_g
23.11.2005, 00:15 Uhr
zu: Rechtsabbiegerampel ???
»Hauptampel grün, nach rechts rot => du darfst nicht rechts abbiegen.«
Diese Version ist allerdings nicht möglich.
Borni
23.11.2005, 16:21 Uhr
zu: Rechtsabbiegerampel ???
Stellt man sich die Ampelanlage im Dunkeln vor, man sieht also nicht die Lichtsignalanlage , sondern nur die leuchtenden Gläser, käme keiner auf die Anfangs gestellte Frage.
Sehe ich da was falsch ?
Keine Signalregelung wird voraussetzen, dass man alle Teile einer Ampelanlage eindeutig erkennt. Wichtig sind nur die leuchtenden Lichtzeichen. Außer natürlich dem Blechabbiegepfeil, der allerdings bei Nichtbeachtung im Dunkeln keine Gefahr bringt.