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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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29.10.2005, 20:02 Uhr

Vorfahrt genommen

Mal eine Frage, ich bin heute mit dem rad unterwegs gewesen. Mir hat ein auto die vofahrt genommen und ich bin reingefahren ( konnte nicht mehr ausweichen ) haben uns jetzt so geeinigt. Aber erst nach drohung das ich die polizei rufe. Jetzt meine Frage, was hätte ihn erwartet wenn ich die polizei gerufen und eine anzeige gemacht hätte ?

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29.10.2005, 20:21 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Wenn tatsächlich ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlasen worden wäre vermutlich eine Geldstrafe von 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg, eine Erhöhung des Regelsatzes wäre aufgrund es Unfalls möglich. Zivilrechtlich wäre es wahrscheinlich zu einer Schuldaufteilung gekommen.
Moralisch hätte ich an Deiner Stelle ein Problem damit, ihn jetzt noch anzuzeigen, wenn Ihr Euch so geeinigt hab, abgesehen davon daß nun eine Strafverfolgung ohne weitere Zeugen schwerfallen würde.

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29.10.2005, 21:08 Uhr

Vorfahrt genommen

will ihn ja nicht anzeigen haben uns ja geeinigt. Hätte mich nur interessiert was ihm gedroht hätte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125 / 3 Fehlerpunkte

Hier beginnt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-125

Höchstparkdauer beachten

Auf regen Fußgängerverkehr achten

Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h einhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-105

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie links blinken

Wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen, müssen Sie auf Fußgänger Rücksicht nehmen, wenn nötig warten

Die Fahrtrichtung nach links ist vorgeschrieben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-004 / 3 Fehlerpunkte

Ein Bahnbediensteter schwenkt an einem Bahnübergang eine rote Leuchte. Was bedeutet dies?

Die rote Leuchte hat für Sie keine Bedeutung

Sie müssen vor dem Bahnübergang warten

Sie dürfen die Gleise vorsichtig überqueren