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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 zink
23.09.2005, 16:22 Uhr
Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?
Hallo,
ich habe folgende Frage:
im Moment wird ja über eine Harmonisierung des Führerscheins in der EU nachgedacht, was unter anderem für den Motorradschein einige Auswirkungen hätte:
- Leistungsbeschränkung 48 statt 34PS
- 16 jährige dürfen mit ihren 125ers auch
schneller als 80 fahren
- um die Leistungsbeschränkung
wegzubekommen, muss man 3 (statt wie im
moment zwei) jahre den
motorradführerschein haben.
Ich habe jetzt ein Jahr lang den Motoradführerschein, angenommen, die Eu Richtlinie würde verabschiedet und in geltendes recht umgesetzt werden bevor ich offen fahren darf; muss ich dann noch ein jahr länger warten, bis ich ohne leistungsbeschränkung (34ps) fahren darf?
Oder gelten für mich bloss 2 Jahre Leistungsbeschränkung, da ich den Führerschein gemacht habe, als die Zeit der Leistungsbeschränkung auf 2 Jahre festgesetzt war?
würde mich über eine antwort freuen...
gruss, zink

 Georg_g
23.09.2005, 18:50 Uhr
zu: Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?
@ zink:
Wie sonhol schon geschrieben hat, weiß zur Zeit niemand, wann eine solche Gesetzesänderung kommen wird bzw. ob sie überhaupt kommt. Zumindest eine Sache kann man aber eindeutig beantworten:
»muss ich dann noch ein jahr länger warten, bis ich ohne leistungsbeschränkung (34ps) fahren darf?«
Nein, für bereits erteilte Fahrerlaubnisse wird die Beschränkung auf 34 PS auf jeden Fall nach zwei Jahren aufgehoben, auch wenn morgen das Gesetz in Kraft treten würde.
 Joe
23.09.2005, 18:58 Uhr
zu: Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?
»Oder gelten für mich bloss 2 Jahre Leistungsbeschränkung, da ich den Führerschein gemacht habe, als die Zeit der Leistungsbeschränkung auf 2 Jahre festgesetzt war?«
Dich wird es ganz sicher nicht mehr betreffen, aber für diejenigen, die es dann irgendwann betrifft, wird es, wie schon bei früheren Führerscheinreformen, mit Sicherheit Bestandsschutz geben. Eine nachträgliche Fristverlängerung geht gesetzestechnisch gar nicht (echte Rückwirkung).
Ich orakle mal, daß es darauf hinauslaufen wird, daß die 16-jährigen ihre 125 sofort aufmachen dürfen und die Altinhaber von A beschränkt bei 2 Jahren (aber eben auch 34 PS) bleiben werden.
 Pascal
24.09.2005, 13:15 Uhr
zu: Länger leistungsbeschränkt fahren als vorgesehen?
"Eine nachträgliche Fristverlängerung geht gesetzestechnisch gar nicht (echte Rückwirkung)."
Sicher? Eigentlich hatten die Leute, die ihren Klasse 2 Führerschein vor der EU-"Harmonisierung" gemacht haben, eine Fahrerlaubnis ohne zeitliche Begrenzung erworben. Diese (zeitliche Unbegrenzeitheit) wurde ihnen dann nachträglich aberkannt. Da gab es doch auch keinen Bestandsschutz.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte
Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt
Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt
Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-007 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie sich bei diesem Verkehrszeichen verhalten?

Sie dürfen vor diesem Zeichen nicht nach links abbiegen
Sie sind verpflichtet, nach rechts abzubiegen
Sie müssen an Verkehrsinseln rechts vorbeifahren
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