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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Lizzard
16.09.2005, 20:38 Uhr
Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Hallo!
Ich hatte heute nen kleinen Unfall. Im Regen fuhr ich mit ca. 20 - 30 Km/h über Kopfsteinpflaster. Auf der rechten Seite stand son Opel Astra in einer Parklücke und fuhr langsam etwas raus. Ich fuhr also einen Bogen um ihn...
Auf einmal zieht der Spinner sauschnell raus und schießt über die komplette Fahrbahn. Ich geh noch voll ins Eisen, hat jedoch nichmehr gereicht und er rasiert mir vorne die Ecke ab.
Dann ging ich zu dem Auto, wo son Student ausstieg. Ich frag ihn gleich was das sollte!? Er stotterte dann irgentwas von wenden usw.
Naja meinte ich wieder, aha und dafür schaut man in den Rückspiegel ne?
Dann meinte er, ja dann müssen wir wohl mal die Polizei rufen. Ich stimmte zu...
Ca. 5 min. nach dem Unfall kam scheinbar ein Kumpel von ihm (auch so um die 18) runter. Fragte was passiert sei etc.
Dann meinte der Unfallfahrer: Ja komm wir gehen mal hoch.
Nach ca. 20 min. kam sein Kumpel von oben gestürmt und brüllt mich an: WAS RASEN SIE HIER DENN AUCH SO LANG, WAS SOLL DENN DER SCHEISS.
Ich bestritt dies natürlich bin ja nicht schnell gefahren.
Naja als die Polizei kam meinte ich gleich zu denen sie sollen das bitte ins Protofkoll aufnehmen, dass der junge Herr dort eine Falschanussage machen wird. Die haben sich beraten etc.
Naja die redeten mit ihm und dann ging er nach oben während ich den anderen Beamten der Hergang schilderte.
Ja und keine Ahnung wie die darauf kommen soll ich die Schuld haben? Ich hab gesagt ich musste ausweichen um ein Unfall zu vermeiden und dann meinte der Student noch er hätte geblinkt. Dann kommt der von oben wieder runter und schreit wie son Bekloppter: DER IST DOCH GERAST DIESER PENNER! IMMER DIESE LEUTE MIT DIESEN DICKEN AUTOS...
Naja der Polizist ist zum Glück nich darauf eingegangen und fragte mich dann ob ich mich mit einer Verwarnung zufrieden gebe.
Das verneinte ich natürlich. Ich seh doch nich ein nen Verwarngeld zu blechen weil ein anderer ein Fehler begeht?
So jetzt bin ich gespannt was ihr dazu meint. Ich seh bei m ir jedenfalls keine Schuld...
Lizzard
StormFighter
16.09.2005, 20:47 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Wenn der Unfallgegner wirklich "plötzlich" rausgezogen ist und Du wirklich mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs warst, trifft Dich keine Schuld.
Ist nur recht schwer zu beweisen, wenn es keine weiteren Zeugen gibt.
schnullerbacke
16.09.2005, 21:37 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Auweia. Sieh mal zu, dass du irgendwie klarmachen kannst, dass dieser "Kollege" gar kein Zeuge ist. Wenn es so ist wie sagst, kam der erst später - das müßte in einer Verhandlung rauskommen. Denn deine Aussage, dass Nummer 2 erst später dazu kam und sich die beiden "verzogen" haben riecht schon sehr faul. Wie gesagt, wenn deine Schilderung einigermaßen stimmt, würde ich mir sofort einen Anwalt nehmen und z.b. auch klären, wo denn der andre Knispel zu der Zeit war. (Dönerbude ist schlecht, aber wenn er in seiner Firma ausstempeln mußte beim Rausgehen, schon besser)
Ich glaube (und hoffe) dass Richter und Anwälte da auch einen Riecher für haben, wenn sie beschissen werden.
Ansonsten: Du warst nicht zu schnell, du hast einen Bogen gefahren, weil der Wagen eben ein bisserl rauszog, und wer sich in den fließenden Verkehr einordnet, muß nun mal kucken. Peng.
xgoedex
16.09.2005, 22:29 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Völlig richtig, dass du keine Verwarnung akzeptiert hast! Ich frage mich auch warum? Was wurde dir für ein Vorwurf gemacht? Nicht angepaßte Geschwindigkeit?
Und was ist dann mit dem anderen? Sollte der alles richtig gemacht haben? Regulär hätte hier eine Unfallanzeige von der Polizei geschrieben werden müssen, da es sich um einen Fehler beim Rückwärtsfahren handelt (besondere Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren -> Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand).
Eine eventuelle Übertretung der Geschw., bzw. nicht angepaßte Geschw. müsste dir erstmal nachgewiesen werden. Fraglich ob es vor Gericht ausreicht, dass irgendein Halodri das vom Fenster aus gesehen haben will. Konnte er überhaupt was sehen? Stehen da Bäume?
Da du die Verwarnung nicht akzeptiert hast, müßte folglich als nächstes was Schriftliches kommen, wenn der Vorwurf so aufrecht gehalten werden sollte.
Es wäre vielleicht nicht unwichtig, wenn du auf alle Fälle mal vorsichtshalber deine Versicherung über den Unfall informierst. Es könnte sonst sein, dass die sich später querstellen, wenn die Wochen später doch noch irgendeinen Schaden begleichen sollen.
Lizzard
16.09.2005, 23:02 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Also der Student hat ausgesagt, dass er geblinkt hätte und dann rausgefahren ist, und ich angeblich mit Affenzahn in seine Seite rein.... Die Polizei hat das jetzt so zur Kenntnis genommen, dass ich ihn praktisch auf gefahren bin, so nach dem Motto der Auffahrende hat Schuld. War einfach eine schlampige Unfallaufnahme. Die hörten sich das an, machten sich IHR Protokoll und dann war gut.
Mich würde nichmal wundern wenn die Polizei sich dachte, achja son armer Student mit sein kleinen Astra, der kann ja garnich so ein hohen Schaden übernehmen, lassen wir mal den Alten zahlen... Sachschaden beträgt übrigens ca. 3500 - 4000 €
Und nein ich bin wirklich nicht schnell gefahren, es hat ja geschüttet wie aus Eimern. Der Typ hinterm Fernster kann garnichts gesehen haben da stehen große Linden etc.
Das hab ich den auch gesagt und der Beamte meinte das der Zeuge eh nur zu ihn meinte, er habe seinen Kumpel blinken gesehen...
Plötzlich sah er mich nichmehr schnell ankommen.
Lizzard
25.09.2005, 21:17 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Ich bekomm mein Auto am Montag wieder. Reperaturkosten werden 2800 € betragen (wurde nicht in einer MB Werkstatt repariert, deswegen so "billig"). MB wollte über 4000€ sehen deswegen...
Die Versicherung hat mir nun ebenfalls zugestimmt, dass ich keine Schuld habe.
Jetzt wird sich halt entscheiden wer zahlen muss, gegen das Verwarngeld werde ich auch klagen.
Gruß
Lizzard
Viviane
25.09.2005, 22:42 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
seh ichd as richtig, die 2 sind kurzfristig zusammen weggegangen bevor die polizei da war? gegenanzeige machen-unerlaubes entfernen vom unfallort.
Lizzard
26.09.2005, 20:20 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
@ Viviane
Ich hab gesagt das der Typ auch noch Fahrerflucht begangen hat, halt wie dus beschrieben hast. Doch die scheiss Beamten grinsten nur so bescheuert und nickten. Glaube aber nich, dass die das aufgenommen haben. Zumal mich der Andere noch fragte, ob ich denn Beweise hätte...
Lizzard
26.09.2005, 22:13 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
Nun keine Eile, erstmal warten bis der Bescheit kommt. Die ganze Versicherungsabwicklung liegt ja nicht in meiner Hand. Die Firma entscheidet jetzt endlich ob geklagt wird oder nicht. Sieht aber bis jetzt sehr gut aus. Sogar mein Chef weiß, dass ich nen kleinen Bumser hatte und auch der hat mir Recht gegeben :-D
Na mal schaun was draus wird, ich bin jetzt jedenfalls froh mein Auto wieder zu haben, wobei der 320d auch nen schönes Auto war :-)
Gruß
Lizzard
Lizzard
27.09.2005, 16:57 Uhr
zu: Unfall gehabt - Trotz Unschuld, Schuld???
>>Wobei der MB E55 AMG (Den hast du doch?) nicht zu schlagen ist, nicht wahr?<<
Ich muss dort ganz ehrlich mit Jein antworten. Also in der Fahrweise selber und auch Bedienung (mit idrive usw.) könnt ich mich echt gut dran gewöhnen. Die Straßenlage und das Fahrgefühl ist mindestens genau so gut wie bei den MB. Außerdem ist der Sitzkomfort in meinen schon noch besser. Was halt fehlt ist die Leistung im Überfluss, wobei dafür das Auto nichts kann, man kann sich ja vielleicht dann nen M3 kaufen.
Das Auto selber ist also echt erstklassig zu fahren und zu bedienen :-D
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte
Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?
Kräftig Gas geben
Lenkung ruckartig hin- und her bewegen
Bei ganz langsamer Fahrt bremsen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt
Auf schnellen Gegenverkehr, der die Kurve schneiden wird
Auf Wildwechsel hinter der Kurve
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