Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.09.2005, 10:20 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Grundsätzlich hat der Rückwärtsfahrende erhöhte Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Allerdings regelt § 8 StVO nicht die Fahrtrichtung des Fahrzeugs, deshalb müste meiner Meinung nach auch einem rückwärts fahrendem Fahrzeug Vorfahrt eingeräumt sein.
KOmmt es zu einem Unfall, wird dem Rückwärtsfahrenden u. U. dennoch ein Vernachlässigen der Sorgfaltspflichten vorzuwerfen sein, ggf. auch ein Verstoß gegen § 7 StVO, wenn er sich auf dem in seiner Fahrtrichtung linken Fahrstreifen bewegt hat.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
18.09.2005, 16:38 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Gerade bei Rechts vor Links Unfällen entscheiden die Richter 50 / 50. Also beide Fahrer haben Schuld.

Interessante Ansicht, leider völlig falsch.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern saab99
08.10.2005, 13:52 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Hallo
kommt mal wieder zur Sache. Wie ist das nun zu dem Rückwärts fahren?
Wo ist der Paragraph dazu? Da drin sollte dies ja wohl stehen! Denn einer drohte mir heute schon Schläge an weil ich es nur gewagt habe Rückwärts aus einer Rechts vor links heraus zu fahren. Seine Reaktion: Er hupte wie wild und fuhr in der 30er Zone mit ca 60 an der Einmündung vorbei.
Das Problem: er hatte drei weiter Personen im Auto und ich war alleine. Da ist man mit einer Meinung sehr alleine.
Ich möchte etwas Offizielles vorweisen können damit dieses Arsch es auch glaubt. Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
11.10.2005, 09:26 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Naja, auch wenn man beim Rückwärtsfahren erhöhte Rücksicht walten lassen muß, ist man auf der vorfahrtberechtigten Straße (im geschilderten Fall). Wenn man dann dennoch hupenderweise vorbeisemmelt, ist das schon dreist. So nach dem Motto "der muß halt aufpassen, scheiß auf rechts-vor-links" ? Aber wenn man solo unterwegs ist, und im anderen Auto sitzen 3 Leute, dann hilft nur Zähne zusammenbeißen.
Aber rückwärts aus einer Straße zu fahren, würde ich wo immer es geht, vermeiden. Wenden ist meist weniger stressig und gefährlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Claudiaaa
16.10.2005, 15:34 Uhr

zu: Vorfahrtsregeln - bei Rückwärtsfahrt

Gibts hierfür auch eine Regelung: Kommt "weist" von Weisheit oder Wissen?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B

Ich muss den Traktor abbiegen lassen

Ich muss den blauen Lkw durchfahren lassen

Der Traktor muss mich durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B

Ich muss warten

Der Entgegenkommende muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-029-B

Ich muss den roten Pkw durchfahren lassen

Ich darf als Erster fahren

Ich darf erst als Letzter in die Kreuzung einfahren