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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Molly
10.08.2005, 10:23 Uhr

Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

Hallo!
Ich möchte meinen Sohn ( 5 Jahre) auf dem Mopedroller mitnehmen. Was muss ich da beachten?
Beiwagen kommt nicht Infrage, dass ist mir zu umständlich. Darf er auch vieleicht vor mir sitzen?
Oder dürfen Kinder nur hinter mir sitzen?
Vielen Dank für eure Meinung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
10.08.2005, 13:49 Uhr

zu: Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

»Ja, aber nur auf dem Fußweg, wenn das Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (§ 2, Abs. 5)«

Der § 2 Abs. 5 StVO paßt hier aber überhaupt nicht, da dort nur von Fahrrädern die Rede ist. Der TE spricht aber von einem Mopedroller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Kreuzung

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-023-B

Ich muss

- den Bus durchfahren lassen

- den Radfahrer durchfahren lassen

- zunächst an der Haltlinie anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren