Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.05.2005, 18:28 Uhr

zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich

Wichtig ist noch, daß bei Geschwindigkeitskontrollen in verkehrsberuhigten Bereichen eine Sonderregelung gilt:
In verkehrsberuhigten Bereichen (und nur dort!) dürfen Polizisten die gefahrene Geschwindigkeit schätzen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kornflake_mit_milch
05.05.2005, 18:53 Uhr

zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich

kann man mit nem auto überhaupt so langsam fahren wie ein normaler fussgänger geht? also ich lass den wagen im verkehrsberuhigtem bereich einfach im 2.gang ohne gas durchrollen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
05.05.2005, 19:00 Uhr

zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich

»kann man mit nem auto überhaupt so langsam fahren wie ein normaler fussgänger geht? «

Öhm...
Hast du einen Führerschein? Dann solltest du das mal irgendwann gelernt haben.
Wenn du das nicht kannst, frage ich mich mit welcher Geschwindigkeit du wohl aus- und einparkst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
06.05.2005, 13:34 Uhr

zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich

»Wenn die Polizei schätzt, ist das ganze ja auch nicht so genau. Das heißt ja dann, dass nur einer rausgewinkt wird, der 50 oder so fährt.«

»Nee also 20 - 30kmh kann man da schon fahrn.«

Die Höhe des Verwarn- /Bußgeldes richtet sich in einem solchen Fall aber nicht nach der Höhe der geschätzten Geschwindigkeit (z.B. bei mehr als 30 km/h Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit 100 Euro, 3 Punkte u. 1 Monat Fahrverbot). Das geht nur mit Messung.

Ein Polizist kann aber sehr wohl schätzen, ob die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird oder nicht. Das könnte wohl rein theoretisch jeder andere auch, der Augen im Kopf hat.
Und 20 - 30 km/h sind deutlich mehr als Schrittgeschwindigkeit.

Man sollte sich aber weniger Gedanken darüber machen, wie sehr man die Geschwindigkeit ausreizen kann, ohne dass einen die Polizei anhält, sondern sich mal lieber genau anschauen, wie das entsprechende Verkehrszeichen 325 aussieht. Dann fällt einem evtl. der dazu gehörige Begriff "Spielstraße" ganz schnell wieder ein.
D.h., dass hier der Personenverkehr auf der Fahrbahn Vorrang hat.
Der Gesetzestext sagt u.a.:

"Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt...
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten."

Ich glaube auch kaum , dass sich zu fortgeschrittener Nachtstunde noch jemand beschwert, wenn man es mit der Schrittgeschwindigkeit nicht mehr ganz so genau nimmt. Darüber hinaus bin ich mir auch sehr sicher, dass man wenigstens 10 km/h (als Schrittgeschw. durchaus akzeptabel) ohne Kupplungsmord und einstündiger Verspätung schaffen kann ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Galli
06.05.2005, 18:57 Uhr

zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich

ich verstehe nicht warum schrittgeschwindigkeit fahren kupplungsmord ist? man soll doch nicht mit 6500 upm und schleifender kupplung fahren, sondern im ersten gang ohne gas und kupplung. bis jetzt hat das auch jeder benziner geschafft mit dem ich gefahren bin. auch unser vectra bei dem der kilometerzähler schon jenseits der 300.000 km marke stand.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern paps
12.11.2005, 12:22 Uhr

zu: Geschwindigkeit im Verkehrsberuhigtem Bereich

Hi,

die Bemerkung, da fahren auch Polizisten 20 -30 km/h hätte ich als Ammenmärchen abgetan, wenn ich es nicht gerade live in meinem Wohngebiet erlebt hätte. Ich habe Ihnen bedeutet, dass sie bitte langsamer fahren möchten, bei mir angekommen kurbeln sie die Scheibe runter, fragen unfreundlich, was ich wil, und beantworten meinen Hinweis auf die Spielstraße mit der Aussage, dies sei keine Spielstraße, sondern eine verkehrsberuhigte Zone, und da sie nur 20 bis 30 km/h gefahren seien sei das Okay. Wie bringe ich jetzt den Ordnungshütern bei, dass sie damit ein schlechtes Vorbild sind?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Was muss regelmäßig gewartet werden, um zu hohen Kraftstoffverbrauch und übermäßigen Schadstoffausstoß zu vermeiden?

Zündanlage

Vergaser oder Einspritzanlage

Motor-Luftfilter

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-009

Auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf einen Sonderweg für Fußgänger

Auf ein Verbot für Fahrrad- und Mofa-Fahrer

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-004-B

Die linke

Die rechte