Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
26.04.2005, 15:20 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

»Wenn ich den Rückwärtsgang drin habe und mir fährt einer drauf hab ich doch Schuld (war in dem Fall nicht so).«

Wenn du nur den Rückwärtsgang drin hast, wieso solltest du dann Schuld sein, wenn dir einer hinten drauffährt?

Was anderes ist es, wenn du dem schon freudig im Rückwärtsgang entgegenkommst *g*

lG, Mike

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
26.04.2005, 15:48 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

Warum fragt man eigentlich, wer wäre Schuld gewesen, wenn es geknallt hätte, was wäre wenn ich geblitzt worden wäre usw.?

Auch wenn das auf den aktuellen Fall nicht zutrifft, meistens sogar noch, nachdem mal selber Unsinn gemacht hat. Wenn der andere eh Schuld gewesen wäre, macht man den gleichen Unsinn weiterhin und hofft auf einen schönen Haftpflichtschaden an seinem Uralt-Auto und wenn man selbst Schuld gewesen wäre, lässt man es?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ][
26.04.2005, 16:55 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

>Das glaube ich dir. Wirklich. Ich habe mich aber auch schon einige Male etwas geärgert wieso ich denn gebremst habe... ist eine abknickende Vorfahrtsstraße, und in der Früh um 5 nimmt eben jeder an er sei allein... Und die wären alle perfekt in die Beifahrertür geschrammt, wo noch vom Vorbesitzer ein Kratzer drin ist und die untere Leiste fehlt. Seufz. Aber ich hätte auch Schiss dass mein Wagen dann ein Totalschaden wäre. Nochmal Seufz. Und Bremsen ist ja eh irgendwo ein Reflex. Manchmal recht schade ;o) Aber provozieren tun wir ja nix. Nur bisserl hoffen, gell? :) <

Geärgert habe ich mich auch shcon ein paarmal. Vorallem in Situationen wo der andere 1000%ig Schuld gewesen wäre. Oder einem kackdreist die Vorfahrt nimmt und sich nichtmal dafür bedankt, dass man gerade ne Vollbremsung hinlegt, sondern einem direkt nen Vogel zeigt, weil die Reifen gequietscht haben.
Aber andererseits werde ich mich sicherlich auch freuen, wenn ich mal Mist baue und jemand anderes für mich bremst...

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
26.04.2005, 17:21 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

»Ich hatte aber schon einen Typen DREIMAL der mir in der Früh die Vorfahrt genommen hat. Schwarzer Passat Kombi. Der lernt es einfach nicht.«

LKW ausleihen *g*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Michael (Wien)
26.04.2005, 19:53 Uhr

zu: Frage zu Unfallschuld

»nein hat er nicht. wenn dir z.b. ein passant vors auto gelaufen wäre und du hättest eine vollbremsung machen müssen, dann kann der nachfolgende auch mit genug sicherheitsabstand einen zusammenstoß wahrscheinlich nicht mehr verhindern. dann wäre er nicht schuld.«

Wieso das? Meines Wissens bekommt der Auffahrende immer eine Teilschuld, sogar wenn man ohne zwingenden Grund abbremst. Das würde bei deinem Beispiel ja heißen, dass ich selber schuld bin, weil ich den Fußgänger nicht einfach plattgefahren habe :-?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-101 / 3 Fehlerpunkte

Im Herbst kommen Ihnen am Tage eine Reihe von Pkw mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegen. Womit müssen Sie besonders rechnen?

Mit starken Regenschauern

Mit plötzlich auftretenden Nebelbänken

Mit verschmutzter Fahrbahn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

Fußgänger wollen die Straße überqueren. Wie muss man sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

Mit mäßiger Geschwindigkeit and den Fußgängerüberweg heranfahren, wenn nötig warten

Am Fußgängerüberweg nicht überholen

Man darf überholen, solange noch kein Fußgänger auf der Fahrbahn ist