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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
02.02.2005, 09:52 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Die kommunalen Blitzer haben im Gegensatz zur Polizei keine Sonderrechte. Sie benötigen daher eine Ausnahmegenehmigung. Rechtsgrundlage dazu ist §46 STVO.

Wenn diese Genehmigung nicht vorliegt, dann kann auch diesen Blitzerautos folgendes passieren :-)
http://www.n-tv.de/5486028.html

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:28 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Hmm, auf der ntv-Seite findet sich aber mal wieder eine falsche Aussage: "... sogar die Polizei habe nur dann Sonderrechte, wenn sie mit Blaulicht und Martinshorn im Einsatz sei."

Hier werden Sonderrechte mal wieder mit Wegerechten verwechselt.

Ansonsten stimme ich zu, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 15:40 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Ist sie nicht mal, denn das Fahrzeug befindet sich bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe und hat daher Sonderrechte gemäß § 35 StVO.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
02.02.2005, 15:45 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Ist sie nicht mal, denn das Fahrzeug befindet sich bei der Ausübung einer hoheitlichen Aufgabe und hat daher Sonderrechte gemäß § 35 StVO.

Das würde aber nur gelten, wenn die Kontrolle durch die Polizei durchgeführt wird, was aus dem ursprünglichen Beitrag aber nicht hervorgeht. § 35 StVO gibt keinerlei Sonderrechte für kommunale Blitzer, siehe auch den Beitrag von Didi.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.02.2005, 17:20 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

bei uns werden Kontrollen dieser Art durch die Polizei durchgeführt.... aber egal. Ansonsten stimme ich Euch natürlich zu.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
03.02.2005, 00:49 Uhr

zu: Blitzer im Halteverbot?

Ob das Fahrzeug dort stehen darf oder nicht, ist doch eigentlich vollkommen egal.
Die Geschwindigkeitsmessung ist trotzdem korrekt, erlaubt und gültig.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Rechtsabbieger müssen warten

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf