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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 paradiselost
23.01.2005, 19:32 Uhr
Unfall beim Überholen...
hallo,
ich hab da mal eine Frage zu einem Unfall, den ich vor einigen Wochen hatte:
In einer 30-Zone habe ich ein vor mir fahrendes Fahrzeug überholt, weil dieses immer langsamer wurde (ca. 10-15km/h) und auch keine Anstalten gemacht hat zu blinken um irgendwo abzubiegen. Ich hab dann ganz normal zum Überholen angesetzt und bin an meinem Vordermann vorbei gefahren. Als ich dann etwa gleich auf war mit ihm war zog er plötzlich rüber und traf mein Auto auf Höhe Kotflügel und Beifahrertür.
Für die Polizei war die Sache klar: Der Linksabbieger wurde als Unfallverursacher ausfindig gemacht, da er, egal ob er geblinkt (Zuerst meinte er noch, er hätte geblinkt...) hat oder nicht, seiner Doppelt Rückschaupflicht (oder Sorgfaltspflicht?) nicht nachgekommen ist. Er hat dann die Belehrung der Polizei angenommen und das Verwarngeld (§9 Stvo.) von 35€ gezahlt.
Für mich war die Sache dann auch klar und eigentlich, nachdem ich es der Versicherung gemeldet habe gegessen.
Jetzt habe ich einen Brief von meiner Versicherung bekommen, in der ich in der Schadenfreiheitsklasse höhergestuft wurde. In einem Anruf klärte es sich dann so auf, das die Versicherung mir eine Teilschuld gegeben hat. Leider hab ich dieses Gespräch (noch) nicht selbst geführt...
Was ist nun eigentlich Sache? Darf die Versicherung sich die Versicherung einfach so über Feststellung der Polizei hinwegsetzten? Und wie ist eigentlich die rechtliche Lage bei solch einem Unfall?
Vielen Dank schon mal im Voraus...
Gruss
PL

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Auf eine Überholverbotstrecke von 200 m Länge
Auf ein Überholverbot, das nach 200 m endet
Auf ein Überholverbot, das in 200 m Entfernung beginnt
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Sie hier parken?

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis
Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis
Ja, für kurzfristige Einkäufe
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