Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xtn10
21.04.2010, 12:23 Uhr

UK Führerschein

Hallo

habe vor den Führerschein in England zu machen da ich sehr oft dort bin wegen der Arbeit, bin aber in Deutschland gemeldet und auch Deutscher .Nun wollte ich fragen wird der UK Führerschein in Deutschland anerkannt ? Hatte noch nie ein Führerschein und auch keine Sperren MPU oder sonstiges .
Es gibt in England ja kein Meldegesetz daher dachte ich es dürfte doch gehen oder was sagt ihr ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
21.04.2010, 16:41 Uhr

zu: UK Führerschein

nein weil du keinen aufenthalt von 185 tagen in gb nachweisen kannst und in d-land gemeldet bist.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xtn10
21.04.2010, 17:17 Uhr

re

okay dachte das es vielleicht irgendwie eine möglichkeit gibt da es ja dort kein meldegesetz gibt .... schade

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern mitleser
21.04.2010, 21:31 Uhr

zu: UK Führerschein

Ja, Meldepflicht gibt es hier keine, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du trotzdem auf dem Führerscheinantrag eine Erklärung unterschreiben musst, dass du dich seit mindestens 185 Tage am Stück in UK aufhälst.

Ich würde da erstens keine Falschaussage risikieren, und zweitens,falls du dennoch einen britischen Führerschein kriegen solltest, können die deutschen Behörden immer noch einen Nachweis über die 185 Tage verlangen (siehe carhol) - sonst gilt der Führerschein in D nicht und du hast ein nettes, nutzloses Stück Plastik. ;-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-007-B

Die Kinder

- nicht weiter beachten, weil sie auf dem Gehweg sind

- genau beobachten und vorsichtig weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Was kann zu Auffahrunfällen führen?

Unaufmerksamkeit

Zu dichtes Auffahren

Unerwartet starkes Bremsen