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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 10:05 Uhr

Fahren nach 6 Monaten?

Hallo!

Mein Mann ist aus Tunesien und durfte somit 6 Monate in Deutschland mit seinem tunesischen Führerschein fahren! Leider hat er es auch jetzt nach 1 jahr noch nicht geschafft, die Prüfung nochmal zu machen!
Wir wollen jetzt Ende April mit dem Auto nach Tunesien! Darf er trotzdem nur zur Durchreise in Italien und Österreich fahren? Oder gilt die 6 Monatsregel EU weit?

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
18.03.2009, 11:57 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Hallo. :)

Die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse ist nationales Recht.
Es wird Dir hier daher vermutlich niemand mit Sicherheit sagen können, wie die Lage in Österreich und Italien aussieht.

In Deutschland beginnen die 6 Monate mit Einreise ins Inland zu laufen.
Wären die Regelungen in Österreich und Italien also äquivalent zu der deutschen Regelung, so dürfte er in D und I fahren.

Dennoch: Ich kenne die Regelungen dort nicht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
18.03.2009, 12:09 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_29.php

Bitte beachten: Es kommt auf die Wohnsitznahme an, nicht auf die Einreise.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sonnenblume11
18.03.2009, 13:17 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Das wäre ja super, dann könnte mein Mann ja tatsächlich fahren und ich muß nicht die ganze Strecke nach Italien selber fahren!
ich weiß, das in Österreich auch die 6 Monatsregel ist und in Italien müßte er ihn sogar nur umschreiben lassen!
Sollte dann also kein Problem sein!

Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
18.03.2009, 13:43 Uhr

zu: Fahren nach 6 Monaten?

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen würde ich bei kompetenten Stellen nachfragen, z.B. ADAC oder andere Automobilclubs, Botschaften oder Verkehrsministerien dieser Länder, ...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Die Regel "rechts vor links"

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-115 / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten, wenn ein Zusammenstoß mit Wild nicht mehr zu vermeiden ist?

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In jedem Fall ein Ausweichmanöver durchführen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-010-B / 3 Fehlerpunkte

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