Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern monroe
09.09.2007, 04:01 Uhr

hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

hab diesen sommer einen internationlen marokkanischen fueherschein gemacht da ich fuer 2 monate hier unten bei meiner famiele zu besuch war

der ist ab august 07 bis august 08 gueltig der internationale fueherschein
darf ich damit jetzt in deutschland auch 1 jahr lang fahren????

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.09.2007, 11:38 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

Ich nehme an, dass dein wohnsitz in d-land ist. dann darfst du mit dem teil hier gar nicht fahren weil er widerrechtlich erworben wurde (185-tage regelung). Sollte den behörden das nicht auffallen darfst du max. 6 monate mit dem teil fahren.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
09.09.2007, 20:54 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

Ein internationaler FS ist doch lediglich eine Übersetzung des nationalen FS.

D.h. wenn man zB einen dt FS hat kann man von der zuständigen FSSt einen internationalen bekommen.

In Marokko wirds wohl so ähnlich sein.

Wo hastn das Teil also her?

Irgendwie dort vom Basar oder so?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern monroe
15.09.2007, 13:25 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

und was ist nach den 6 monaten??
ich hab ne marokkanische stattsbuergerschaft

kann man den verlaengern
hier in marokko ist das so das man den jaehrlich verlaengern muss und hier wurde mir gesagt das man dann ueberall damit fahren darf

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern seitzes
15.09.2007, 14:49 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

Marokanische Botschaft anrufen,nachfragen. Wird wohl die beste Lösung sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.09.2007, 15:01 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

nix mehr fahren ohne umschreibung.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
15.09.2007, 16:04 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

Nach maximal 6 Monaten verliert er seine Gültigkeit (die er, streng genommen, bis dahin auch nicht hatte).
Danach müsste er umgeschrieben werden. Spätestens dann wird die Behörde sehen, daß die 185- Tage- Regel nicht eingehalten wurde und wird ihn NICHT umschreiben.

Im Klartext: Der Führerschein ist hier NICHT gülit. Fährst Du damit, machst Du Dich strafbar. Es kann allerdings sein, daß Du Glück hast, und es fällt niemandem auf. Ändert nichts an den Folgen, wenn es doch jemandem auffällt.
Nach 6 Monaten aber wird JEDEM einigermaßen geschultem Polizisten oder Behördenmitarbeiter auffallen, daß d9e Fahrerlaubnis hier sowieso inzwischen ungültig ist.

Eine Fahrerlaubnis aus Marokko ist hier nur gülit, wenn Du Dich mindestens 185 Tage in Marokko aufgehalten hast!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern monroe
23.09.2007, 03:57 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

also wenn ich ihn nach 6 monaten umschreiben muesste was muss ich dann machen ? den ganzen fueherschein wiederholen also fahrstunden und theorie oder einfach umschreiben?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.09.2007, 12:38 Uhr

zu: hab ne internationalen marokkanischen fuehrerschein

wie durban schon schrieb ist der führerschein überhaupt nicht gültig. also muss du die ganze fahrschulausbildung durchlaufen.

holger

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006 / 3 Fehlerpunkte

Welchen Hinweis gibt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-006

Vorrang vor dem Gegenverkehr

Abbiegen verboten

Einbahnstraße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße