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Auslandsführerschein

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Fledermaus
14.04.2006, 16:56 Uhr

MPU später in Deutschland nachholen??

Nach 12Jahren unfallfreier Fahrt ist mir ein Unfall unter Medikamenten und auch etwas Alkohol (1,0 Promille) passiert. Ich rammte beim Sekundenschlaf ein parkendes Auto und hinterließ nur einen Zettel mit Adresse und sagte bei einer Tankstelle Bescheid-holte aber keine Polizei und fuhr Heim. Das wurde aber als Fahrerflucht ausgelegt und es war meine letzte Fahrt! Mein Führerschein wurde eingezogen und ich erhielt eine Sperrfrist. Das alles ist jetzt 6Jahre her und ich könnte/müßte den Führerschein neu machen. Doch wegen dieses damaligen Verstoßes rechne ich hier mit einer MPU, die ich gerne umgehen würde. Sollte ich im Ausland eine Wohnsitzmöglichkeit haben und den FS dort auch legal erwerben,kann dann trotzdem noch eine MPU in Deutschland auf mich zukommen? Denn wie ich im Forum gelesen habe, dürfen die FS a.d.Ausland nicht einfach eingezogen werden und Ende.Aber in wieweit halten sie hier einer Kontrolle stand?? Ich habe mittlerweile kein Problem mehr mit Alkohol oder Medikamenten, also bin fit-mein Geldbeutel weniger. Daher möchte ich nicht unnötige MPU`s bezahlen - aber noch weniger irgendeine Fahrschule im Ausland, wenn es keinen Sinn macht. Macht es für mich Sinn?? Ich wäre dankbar für Eure Info : )

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen überholen. Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-139-B

Sie dürfen nur die unterbrochene Linie überfahren

Sie dürfen beide Linien überfahren, wenn dadurch niemand gefährdet wird

Sie dürfen keine der beiden Linien überfahren